Beschlüsse waren stark vom Wohlwollen der Regierung beeinflusst, vor allem bei finanziellen Angelegenheiten. Ab dem Jahr 1902 wurden für bestimmte dauernde Tätigkeiten in der Parlamentsadministration Dienstposten fixiert. Verwaltungsangelegenheiten des Parlamentsgebäudes nahm ausschließlich das Präsidium des Abgeordnetenhauses wahr. Eine Vermischung der Personalhoheit war die Folge. Die Personalkompetenz für befristete Dienstverhältnisse lag bei den Parlamentspräsidien. Bedienstete mit Beamtenstatus waren weiterhin dem Ministerium des Inneren unterstellt.
Auf Initiative des Finanzministeriums stellte ab 1905 nicht mehr das Innenministerium die Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung, sondern der Reichsrat verfügte selbst über den Personalstand. Die Dienstposten wurden "systemisiert", d.h. Zahl und Einstufung festgelegt. Administrative Angelegenheiten wurden nun zunehmend unter der Leitung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses durchgeführt.