Technische Entwicklungen

Wie eh und je sitzen die Parlamentsstenografinnen und Parlamentsstenografen mit Bleistift und Papier im Sitzungssaal. Das Ziel ihrer Tätigkeit ist dasselbe wie in der Mitte des 19. Jahrhunderts, nämlich Öffentlichkeit und damit Teilhabemöglichkeit an demokratischen Prozessen herzustellen.

Das Stenographische Protokoll – das Produkt – jedoch hat mittlerweile sein Erscheinungsbild, seine Auftrittsweise und seine Auftrittsorte verändert. Auch die Arbeitsprozesse zwischen Einsatz im Saal und fertigem Protokoll haben sich, abseits der Grundtätigkeit des Redigierens, insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert stark gewandelt.

Die Kunst des Geschwindschreibens – oder: Wie geht Parlamentsstenografie?

Um möglichst rasch ein Protokoll der parlamentarischen Verhandlungen herzustellen, sind bereits in den Anfängen effiziente Arbeitsteilung und Prozesse ausschlaggebend, die aber erst in der Praxis entwickelt werden müssen. Vorausgesetzt sind zudem selbstverständlich Stenografiekenntnisse. Während die Stenografen in anderen Parlamenten schon frühzeitig unterschiedliche Kurzschriften verwenden, wird im österreichischen Parlament lange Zeit ausschließlich die Gabelsberger Kurzschrift angewandt. Die Umstellung auf die Deutsche Einheitskurzschrift erfolgt langsam, in den 1930ern wird diese erst von zwei Stenografen angewandt.

1848 besteht das Büro aus 16 Kammerstenografen, von denen zwei jeweils zwei bis drei Minuten stenografieren, dann den Sitzungssaal verlassen, um ihr Stenogramm in Langschrift (Kurrent) zu übertragen.

Durch den häufigen Wechsel und kurzen Aufenthalt im Saal bekommen die Stenografen wenig vom jeweiligen Inhalt der Verhandlungen mit und die Übergänge zwischen den einzelnen Stenogrammen passen oft nicht. Zudem ist der damalige Revisor des Protokolls ein der Stenografie nicht mächtiger Arzt, der sich bei der Korrektur auf sein Gedächtnis verlassen muss. So helfen schließlich die Redner bei der Protokollerstellung mit.

Ein weiteres Problem stellt die Redegeschwindigkeit dar: "Die übersprudelnden Ideen gaben sich auch in übersprudelnder Rede kund, und wir ungeübten Stenografen hatten unsere liebe Noth, die durch die rasende Eile verzerrten Schriftzüge unserer Stenogramme zu entziffern" (Conn 1873, 7).

Von der Schreibmaschine zu Kopiergerät und Tonaufzeichnungen

Bis zur Einführung der Schreibmaschine um 1920 übertragen die Stenografen selbst bzw. die sogenannten Hilfsstenografen die Stenogramme in Kurrentschrift. Diese Übertragungen sind allerdings nicht immer sonderlich gut lesbar, nicht zuletzt aufgrund der hohen Arbeits- und damit Schreiblast an Sitzungstagen. Mit der Verwendung der Schreibmaschine wird diese Problematik zum Teil beseitigt, aber nicht gänzlich, da Korrekturen seitens der Rednerinnen und Redner wie der Bearbeitenden (Stenografen und Revisoren) weiterhin handschriftlich angebracht werden.

Aufgrund der Personalnot nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kann die übliche Arbeitsteilung zwischen Revisoren und Kammerstenografen nicht eingehalten werden. Externe Hilfskräfte müssen zur Bewältigung der Arbeit herangezogen werden. Der Einsatz neuer technischer Mittel ist ein Gebot der Stunde. So setzt man bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrates im Dezember 1945 zum ersten Mal versuchsweise auch Tonaufnahmegeräte ein.

Mensch oder Maschine? Diese Frage stellt sich schon damals. Nach eingehender Prüfung wird der Einsatz der Schallaufnahmen jedoch vorerst wieder verworfen, da sie die parlamentarische Debatte nicht angemessen wiedergeben. Neben technischen Überlegungen spielen dabei auch finanzielle Gründe eine Rolle. Alt schreibt im Jahr 1948, damit sei "der Kampf, zumindest für die Gegenwart, zugunsten der menschlichen Arbeitskraft entschieden" (Alt 1948, 62).

Als das Revisorensystem wieder in Kraft gesetzt wird, arbeitet ein Revisor bzw. eine Revisorin (15 Minuten) im Normalfall mit drei Stenografinnen bzw. Stenografen (jeweils 5 Minuten) gemeinsam im Saal. Die Stenografinnen und Stenografen diktieren ihr Stenogramm anschließend einer Eingabekraft an einer Schreibmaschine. Die zumeist vier Revisorinnen und Revisoren einer Sitzung sehen die Manuskripte durch, bevor sie den Rednerinnen und Rednern zur Korrektur übergeben werden.

Das Arbeiten mit Audioaufzeichnungen setzt sich ab 1960 durch. Zu Beginn sind die Audioaufzeichnungen vor allem als Sicherheitsnetz gedacht: Nun lässt sich erstmals beweisen, was tatsächlich gesagt worden ist.

Ab 1970 setzt sich die Praxis durch, dass Phonotypistinnen und Phonotypisten den Großteil der Rede vom Band schreiben. Die Geräte zeichnen aber nur das auf, was die Rednerinnen und Redner direkt ins Mikrofon sprechen. Alles weitere, wie etwa Zwischenrufe, können weiterhin nur die Stenografinnen und Stenografen im Saal erfassen – so wie es auch heute noch der Fall ist.

Im Jahr 1968 werden die ersten Kopierer angeschafft, womit es nun möglich wird, die Protokolle unbegrenzt zu vervielfältigen. Zuvor konnten nur jeweils zwei bis drei Schreibmaschinendurchschläge gemacht werden. Für die Verteilung der Reden an die Rednerinnen und Redner werden diese in eigens dafür angefertigten Mappen entweder per Post verschickt oder – wenn am Folgetag wiederum Sitzung ist – von den Stenografinnen und Stenografen in den Saal mitgenommen und dort von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Expedits an die Rednerinnen und Redner verteilt. Die korrigierten Reden kommen auf den unterschiedlichsten Wegen wieder zurück: Die Rednerinnen bzw. Redner legen die Mappen während laufender Sitzung auf den Tisch der Stenografinnen und Stenografen, retournieren sie über die hausinterne Rohrpost, via Klubmitarbeiterinnen bzw. Klubmitarbeitern, per Post oder auch per Fax – ein Mandatar kommt gar persönlich in der Abteilung vorbei und diktiert seine Korrekturen. Die Reden einer Sitzung werden dann in einer Mappe zur weiteren Verarbeitung gesammelt. Eingangslisten oder dergleichen gibt es nicht, jedoch werden die Originale für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode in der Abteilung aufbewahrt.

Mitte der 1980er-Jahre – vor der Umstellung auf PCs – werden die Reden mit dreifachem Zeilenabstand von Eingabekräften auf (später elektrischen) Schreibmaschinen geschrieben. Die Stenografinnen und Stenografen redigieren die Reden händisch auf diesen Blättern, fügen Beifälle, Zwischenrufe und andere redaktionelle Bemerkungen ein.

Die Rednerin beziehungsweise der Redner erhält das Original, und es werden Kopien für die Abteilung sowie die Klubs hergestellt. Die Rednerinnen und Redner machen die Korrekturen in der Regel händisch, was das Problem mit sich bringt, dass nicht immer alles entziffert werden kann. Zudem entsprechen Rückmeldungen bezüglich zu klärender Schreibweisen nicht immer der korrekten Variante. Nach der Einarbeitung der Korrekturen der Rednerinnen und Redner auf den retournierten Originalblättern wird die gesamte Rede noch einmal überarbeitet. Dieses sogenannte Einrichten umfasst auch das Durchführen von Recherchen, für die am Sitzungstag zu wenig Zeit ist. Die nachbearbeiteten Blätter gehen dann an die Staatsdruckerei, welche die Druckfahnen herstellt. Nach zwei Korrekturschleifen produziert die Staatsdruckerei das fertige Protokoll, bis November 1994 in zweispaltigem Druck, danach einspaltig.

Vom Computer bis zum ersten Sitzungsnavigator

Der definitive Umstieg für von elektrischer Schreibmaschine auf Computer mit Internetanschluss erfolgt in den Jahren 1995 und 1996. Die Computerisierung verändert den Herstellungsprozess des Protokolls. Nach dem Einrichten stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsdruckerei auf dem Computer eine Reinschrift her, die mit einem Nadeldrucker auf Endlospapier ausgedruckt wird. Auf diesem Ausdruck werden handschriftliche Korrekturen angebracht, die dann in der Staatsdruckerei am Computer eingearbeitet werden.

Bereits ab 1996 wird das fertige Stenographische Protokoll auch digital als Gesamtdokument im Internet zur Verfügung gestellt. Mit Anfang 2002 werden auch die Vorläufigen Stenographischen Protokolle ins Intranet gestellt (ab 2019 auch ins Internet). Ab 2003 übernimmt die Abteilung dann selbst, ohne die Umwege über die Staatsdruckerei, die gesamte Herstellung des Stenographischen Protokolls, das in Folge auch in der Parlamentsdruckerei gedruckt wird.

Das World Wide Web vereinfacht zwar in dieser Zeit die Recherche erheblich, jedoch umfasst es in seiner Anfangszeit bei Weitem noch nicht die heutigen Datenmengen. So ist es damals auch weiterhin nötig, beispielsweise in der Parlamentsbibliothek, bei den Klubs, Ministerien, Universitäten et cetera anzurufen, um Schreibweisen und dergleichen abzuklären.

Heute besteht hingegen der Anspruch, mittels eigener Recherchen im Internet Lösungen zu finden. Nur als Ultima Ratio wird ein Redner oder eine Rednerin kontaktiert, beispielsweise im Falle der Verwendung von unbekannten Dialektwörtern, bei Namen, die nicht öffentlich recherchiert werden können, oder bei Zitaten, deren Quelle nicht allgemein zugänglich ist.

Ab 2003 versendet die Abteilung die Reden per E-Mail als Word-Dokument an die Abgeordneten. Erst seit der Einführung des sogenannten Sitzungsnavigators, eines speziell für die Abteilung hergestellten Computerprogramms zu Bearbeitung und Verwaltung der Stenographischen Protokolle, im Februar 2005 werden nach entsprechender Freigabe die Reden automatisiert an die Rednerinnen und Redner versandt.

Mit der Einführung des Endredaktionssystems im Herbst 2016 kommt ein zusätzlicher Arbeitsschritt hinzu. Davor überprüft die Abteilungsleiterin selbst am Sitzungstag bis in die Nacht oder auch in die Morgenstunden hinein in einem schnellen Durchlauf die Protokollteile hinsichtlich Formalien und gibt sie zum Versand an die Rednerinnen und Redner frei. Seit Herbst 2016 werden die nur im Intranet verfügbaren fertiggestellten Protokollteile am Sitzungstag oder am Folgetag gemäß dem Vieraugenprinzip von Endredakteurinnen und Endredakteuren ausführlich revidiert (Formalien, redaktionelle Bemerkungen, Begriffe, Zitate, Inhalt et cetera). Nach dem Abschluss dieses Schritts wird das Vorläufige (noch nicht autorisierte) Stenographische Protokoll im Internet veröffentlicht. Zugleich werden automatisiert E-Mails an die Rednerinnen und Redner mit einem Link zur Korrekturmaske versandt. Die Gliederung des Stenographischen Protokolls ist außerdem die Basis für den Schnitt der in der Mediathek verfügbaren Videoclips.

Heute sind an einem Sitzungstag in der Regel drei Endredakteurinnen bzw. Endredakteure für die Sitzung verantwortlich. Sie sind zentrale Anlaufstelle für Fragen jeglicher Natur (von Formalien über unverständliche Zwischenrufe bis hin zu technischen Problemen). Die Endredakteurinnen und Endredakteure sind  zu Beginn im Saal und arbeiten jeweils eine eigene 10-Minuten-Partie aus. Sobald sie damit fertig sind, überarbeiten sie die Partien der Turnusstenografinnen und Turnusstenografen. An einem Sitzungstag arbeiten circa 21 Stenografinnen und Stenografen sowie neun Eingabekräfte im Turnus. Um die mitunter hohe Arbeitslast insbesondere in Phasen von Untersuchungsausschüssen abzudecken, werden die 20 internen Stenografinnen und Stenografen von über 30 Externistinnen und Externisten (Eingabekräften für die Transkription bzw. Kontrolle der Qualität der von der KI erstellten Transkripte sowie Stenografinnen und Stenografen) unterstützt.

Neuer Sitzungsnavigator und automatisierte Spracherkennung

Der regelmäßige Austausch der Parlamentsdirektion mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Initiativen hat ein Bedürfnis nach besser maschinenlesbaren Plenarprotokollen erkennen lassen. Nach langer Vorbereitungszeit ging im November 2024 der neue Sitzungsnavigator live. Das Redaktionssystem, in dem die Stenographischen Protokolle vom ersten Transkript über die vorläufigen Protokolle bis zur Veröffentlichung des Gesamtprotokolls bearbeitet werden, ist sowohl technisch als auch organisatorisch komplett neu entwickelt worden.

Stenographische Protokolle können deshalb so schnell und in so hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden, weil am Sitzungstag viele Menschen in verschiedenen Rollen gleichzeitig an der Veröffentlichung arbeiten. Bei jedem Protokollteil ist nun auf einen Blick sichtbar wird, wer daran arbeitet, in welchem Status der Bearbeitung es sich befindet und ob Rückmeldungen (zu Zwischenrufen oder Reden) vorhanden sind.

Der neue Sitzungsnavigator verfügt nun über zahlreiche neue Features, um eine feinere Granularität der Metadaten herzustellen. So sind etwa Reden künftig textlich genauer von dem abgegrenzt, was vonseiten des oder der Vorsitzenden gesagt wird. Dies ermöglicht zum Beispiel im Bereich Sentimentanalyse – also der Analyse, ob eine Äußerung als positiv oder negativ zu bewerten ist – genauere Auswertungen. Außerdem werden auch Zwischenrufe, Beifall und redaktionelle Bemerkungen hinsichtlich der Metadaten im Hintergrund vom Redetext getrennt.

Die Parlamentsdirektion will diese Daten künftig via Open-Data-Angebot zur Verfügung stellen. Die Basis dafür ist mit dem neuen Sitzungsnavigator gelegt, der den Stenografinnen und Stenografen die einfache, in den etablierten Prozess integrierte Erfassung ohne Mehraufwand ermöglicht. Die Erstellerin der Daten, die Abteilung Stenographische Protokolle, kann so ganz im Sinne des Data-Governance-Gedankens die Daten erheben und pflegen. Sie ist in abteilungsübergreifender Zusammenarbeit auch an der Weiterentwicklung und Kommunikation des Angebots beteiligt.

An den neuen Sitzungsnavigator ist über Schnittstellen ein KI-gestütztes Speech-to-Text-System angeschlossen. Damit ist es vollständig in die Arbeitsprozesse der Abteilung integriert. Das System erstellt ein automatisch generiertes Rohtranskript, das als erste, noch unbearbeitete Arbeitsgrundlage für die Protokollerstellung dient. Dadurch verschiebt sich der Tätigkeitsfokus der Eingabekräfte. Sie müssen die Tonaufnahmen nicht mehr zeitintensiv abtippen, sondern kontrollieren die Qualität der von der KI erstellten Transkripte und pflegen sogenannte Metadaten – Redebeginnzeit, Redeendezeit, Tagesordnungspunkte, Überschriften und so weiter – ein. Die folgenden Schritte im Prozess und somit das redaktionelle Vieraugenprinzip – Parlamentsstenografinnen und Parlamentsstenografen im Saal sowie Endredaktion – bleiben unangetastet. Das KI-System ist seit Jänner 2026 für Plenarsitzungen im Regelbetrieb im Einsatz.

Wie der internationale Austausch zum Thema sowie eigene Erfahrungen zeigen, wird ein Speech-to-Text-System mitnichten die Stenografinnen und Stenografen überflüssig machen, sondern Produktivität sowie Qualität erhöhen. KI versteht nicht – und zum Redigieren braucht es Verstehen. Mit der selbstbestimmten Weiterentwicklung der eigenen digitalen Infrastruktur begegnet die Abteilung Stenographische Protokolle den Herausforderungen der Zukunft aktiv und schreibt eine Geschichte der Innovationen seit 1848 fort.