Bis zur Einführung der Schreibmaschine um 1920 übertragen die Stenografen selbst bzw. die sogenannten Hilfsstenografen die Stenogramme in Kurrentschrift. Diese Übertragungen sind allerdings nicht immer sonderlich gut lesbar, nicht zuletzt aufgrund der hohen Arbeits- und damit Schreiblast an Sitzungstagen. Mit der Verwendung der Schreibmaschine wird diese Problematik zum Teil beseitigt, aber nicht gänzlich, da Korrekturen seitens der Redner:innen wie der Bearbeitenden (Stenograf:innen und Revisor:innen) weiterhin handschriftlich angebracht werden.
Aufgrund der Personalnot nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kann die übliche Arbeitsteilung zwischen Revisoren und Kammerstenografen nicht eingehalten werden. Externe Hilfskräfte müssen zur Bewältigung der Arbeit herangezogen werden. Der Einsatz neuer technischer Mittel ist ein Gebot der Stunde. So setzt man bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrates im Dezember 1945 zum ersten Mal versuchsweise auch Tonaufnahmegeräte ein.
Mensch oder Maschine? Diese Frage stellt sich schon damals. Nach eingehender Prüfung wird der Einsatz der Schallaufnahmen jedoch vorerst wieder verworfen, da sie die parlamentarische Debatte nicht angemessen wiedergeben. Neben technischen Überlegungen spielen dabei auch finanzielle Gründe eine Rolle. Alt schreibt im Jahr 1948, damit sei "der Kampf, zumindest für die Gegenwart, zugunsten der menschlichen Arbeitskraft entschieden" (Alt 1948, 62).