Beginn des Mandats
Das Mandat, also die Amtsperiode, der neugewählten Abgeordneten beginnt am Tag der sogenannten konstituierenden Sitzung des Nationalrates. Das ist die erste Sitzung des Nationalrates nach Neuwahlen, mit der der "neue" Nationalrat seine Tätigkeit aufnimmt und eine neue Gesetzgebungsperiode beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind noch der "alte" Nationalrat und dessen Mitglieder im Amt.
Anders ist es, wenn ein/e Abgeordnete:r das Mandat antritt, nachdem der Nationalrat konstituiert wurde und die Gesetzgebungsperiode zu laufen begonnen hat. Dann gibt es ja schon den"neuen" Nationalrat. In diesem Fall beginnt das Mandat mit der Hinterlegung des Wahlscheins in der Kanzlei des Nationalrats, und die Angelobung erfolgt in der darauf folgenden Sitzung des Nationalrats.