Ausschüsse

Bevor der Nationalrat im Plenum diskutiert und abstimmt, werden die meisten Verhandlungsgegenstände in den Ausschüssen beraten.

Ausschüsse im Nationalrat

Parlamente müssen über eine große Anzahl von Themen beraten. Das kann eine Herausforderung sein, wenn einerseits eine genaue Prüfung und Diskussion stattfinden soll und andererseits Verzögerungen vermieden werden sollen. Daher gibt es in jedem Parlament Ausschüsse. Ausschüsse sind Gremien, in denen eine kleine Gruppe von Abgeordneten bestimmte Themen fachlich abdeckt. Die Ausschüsse sind so zusammengesetzt, dass sie die Mehrheitsverhältnisse des Nationalrats widerspiegeln. Im Parlament gibt es verschiedene Arten von Ausschüssen (siehe im Detail die FAQ unten). 

Dieser Bereich beschäftigt sich mit den sogenannten Fachausschüssen: das sind Ausschüsse, die vor allem Gesetzentwürfe vorberaten. Welche Ausschüsse es im Nationalrat gibt und womit sie sich gerade beschäftigen, kann unter Ausschüsse recherchiert werden.

Untersuchungsausschüsse sind hingegen ein Instrument der politischen Kontrolle.

Mehr Informationen zu U-Ausschüssen

Arten von Ausschüssen

Vorberatung von Verhandlungsgegenständen

Ein Prinzip des parlamentarischen Verfahrens ist, dass einem Beschluss über einen Gegenstand im Plenum des Nationalrats eine Vorberatung in einem Ausschuss vorangeht. Das soll sicherstellen, dass fachkundige Abgeordnete in einem kleinen Kreis über Sachfragen diskutieren können. Zu den Beratungen können aber auch außenstehende Experten und Expertinnen eingeladen werden.

Die endgültige Entscheidung bleibt dem Plenum des Nationalrats vorbehalten, es weicht jedoch nur selten vom Ergebnis der Ausschuss­beratungen ab. Dies ist auch deshalb so, weil die Zusammensetzung der Ausschüsse nach Fraktionen die Mehrheitsverhältnisse des Plenums verkleinert widerspiegelt. 

Nach welchen Regeln werden Ausschüsse zusammengesetzt?

Der Hauptausschuss: Gemeinsam entscheiden

Das Parlament kontrolliert nicht nur die Arbeit der Regierung. In manchen sehr wichtigen Staatsangelegenheiten übernimmt es gemeinsam mit der Regierung Verantwortung in der Verwaltung und verfügt über weitgehende Mitwirkungsrechte im Rahmen der EU. Das sind die Aufgaben des Hauptausschusses. Außerdem berät er über die Besetzung wichtiger Ämter.

Was macht der Hauptausschuss?

Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen

Ausschussberatungen sind in der Regel nicht öffentlich, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats einem Ausschuss zur Beratung zugewiesen. Viele dieser Berichte werden vom Ausschuss abschließend diskutiert, sie werden also nicht mehr im Plenum des Nationalrats beraten. Bei der Debatte und der Abstimmung von Berichten der Bundesregierung und ihrer Mitglieder in Ausschüssen wird der Öffentlichkeit daher Zutritt gewährt. Ton- und Bildaufnahmen sind bei diesen Verhandlungen zulässig.

Ebenso öffentlich sind Verhandlungen des Hauptausschusses über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union sowie die Generaldebatte oder eine umfangreiche Erörterung eines Volksbegehrens unter Beiziehung von Sachverständigen oder Auskunftspersonen. Aufgrund eines Beschlusses der Mitglieder einer Enquetekommission können Teile ihrer Sitzungen öffentlich abgehalten werden. In der Regel lediglich Medienöffentlichkeit haben parlamentarische Enqueten, was bedeutet, dass ausschließlich Vertreter:innen von Medien zugelassen werden.

Die Öffentlichkeit wird über die Inhalte der Ausschusssitzungen aber in jedem Fall durch die Parlamentskorrespondenz informiert. Mitarbeiter:innen der Parlamentskorrespondenz nehmen an allen Sitzungen der Fachausschüsse teil und berichten ausführlich über die Beratungen.