Mitwirkungsrechte des Nationalrats
Im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 wurde die Zuständigkeit des Parlaments zur Gesetzgebung in bestimmten Politikbereichen auf die Ebene der EU übertragen.
Damit das österreichische Parlament dennoch Einfluss auf europäische Entscheidungsprozesse nehmen kann, wurden in der Verfassung und den Geschäftsordnungen des Nationalrats und des Bundesrats Bestimmungen ergänzt. Dies betraff anfangs ein umfassendes Informations- und Stellungnahmerecht gegenüber der österreichischen Bundesregierung. Im Laufe der Jahre kamen weitere Mitwirkungsrechte des Parlaments hinzu.
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