Kundmachung und Inkrafttreten
Das Informationsordnungsgesetz wurde mit BGBl. I Nr. 102/2014 kundgemacht und trat am 1.1.2015 in Kraft.
Änderung: BGBl. I Nr. 70/2024
Das Informationsordnungsgesetz wurde mit BGBl. I Nr. 102/2014 kundgemacht und trat am 1.1.2015 in Kraft.
Änderung: BGBl. I Nr. 70/2024
§ 1 Gegenstand und Grundsatz der Öffentlichkeit
§ 2 Geheimhaltungsverpflichtung
§ 3a Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates
§ 3b Rechte betroffener Personen
§ 3c Datenschutz bei zugeleiteten Verhandlungsgegenständen
§ 5 Zuleitung von Informationen an den Nationalrat und den Bundesrat
§ 6 Freigabe oder Umstufung von dem Nationalrat zugeleiteten Informationen
§ 7 Vorgangsweise bei dem Nationalrat und dem Bundesrat zugeleiteten Informationen
§ 8 Freigabe oder Umstufung von dem Bundesrat zugeleiteten Informationen
§ 9 Klassifizierung von im Nationalrat oder Bundesrat entstandenen Informationen
§ 10 Freigabe oder Umstufung von im Nationalrat oder Bundesrat entstandenen Informationen
§ 12 Zugangsberechtigung zu nicht-öffentlichen Informationen des Nationalrates
§ 13 Zugangsberechtigung zu klassifizierten Informationen des Nationalrates
§ 14 Beschränkung des Kreises der Berechtigten
§ 15 Zugangsberechtigung zu nicht-öffentlichen Informationen des Bundesrates
§ 16 Zugangsberechtigung zu klassifizierten Informationen des Bundesrates
§ 17 Sicherheits- und Datenschutzbelehrung
§ 18 Gerichtlich strafbare Handlungen
§ 19 Zivilrechtliche Ansprüche
§ 20 Einrichtung geschützter Bereiche