Während im Bund die Bundesregierung vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin ernannt wird, werden die Landesregierungen und Landeshauptleute von den Landtagen gewählt. Jede Landesverfassung regelt, wie sich die Landesregierung zusammensetzt, wieviele Mitglieder sie hat und wie die Wahlen ablaufen.
In einigen Bundesländern ist eine "Proporzregierung" vorgesehen, das heißt, dass die stärksten Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil auf alle Fälle in der Landesregierung vertreten sind. In diesem Fall sind freie Koalitionsbildungen nicht möglich (z. B. Oberösterreich). Während es früher in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs solche Proporzregierungen gab, dominieren heute Allein- oder Koalitionsregierungen in den Ländern.
Proporzregierungen sind nur mehr in Niederösterreich und Oberösterreich vorgesehen. In Wien besteht ein besonderes System: die Landesregierung (Stadtsenat) ist proporzmäßig zusammengesetzt, sie umfasst aber "amtsführende" Stadträt:innen sowie Regierungsmitglieder ohne eigenes Aufgabengebiet ("ohne Portefeuille").