Landesregierungen

In allen neun Bundesländern gibt es eine Landesverwaltung. An der Spitze der Landesverwaltung steht die Landesregierung. 

Landesregierungen und Landesverwaltung

An der Spitze der Landesverwaltung steht die Landesregierung. In jedem Bundesland gibt es zahlreiche weitere Verwaltungsbehörden, unter denen den Bezirkshauptmannschaften die größte Bedeutung zukommt. Außerdem besteht in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht. Diese Gerichte entscheiden über Beschwerden ("Berufungen") gegen Bescheide oder bei Säumnis von Verwaltungsbehörden des Landes.

Wahl und Zusammensetzung der Landesregierungen

Während im Bund die Bundesregierung vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin ernannt wird, werden die Landesregierungen und Landeshauptleute von den Landtagen gewählt. Jede Landesverfassung regelt, wie sich die Landesregierung zusammensetzt, wieviele Mitglieder sie hat und wie die Wahlen ablaufen.

In einigen Bundesländern ist eine "Proporzregierung" vorgesehen, das heißt, dass die stärksten Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil auf alle Fälle in der Landesregierung vertreten sind. In diesem Fall sind freie Koalitionsbildungen nicht möglich (z. B. Oberösterreich). Während es früher in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs solche Proporzregierungen gab, dominieren heute Allein- oder Koalitionsregierungen in den Ländern. 

Proporzregierungen sind nur mehr in Niederösterreich und Oberösterreich vorgesehen. In Wien besteht ein besonderes System: die Landesregierung (Stadtsenat) ist proporzmäßig zusammengesetzt, sie umfasst aber "amtsführende" Stadträt:innen sowie Regierungsmitglieder ohne eigenes Aufgabengebiet ("ohne Portefeuille").

Stellung der Landeshauptleute

Die Stellung der Landeshauptleute ist besonders hervorgehoben: Sie sind

  • Regierungschef:innen,
  • Vorstände der Ämter der Landesregierung,
  • Träger:innen der mittelbaren Bundesverwaltung und
  • "Staatsoberhäupter" des Bundeslandes.

Bis 2014 waren die Landeshauptleute sogar in vielen Angelegenheiten auch Rechtsmittelinstanz. Das heißt, sie haben z. B. über Berufungen von Bürger:innen gegen Bescheide einer Bezirkshauptmannschaft entschieden. Mit 1. Jänner 2014 wurden diese Aufgaben aber auf die neuen Landesverwaltungsgerichte übertragen. Damit entscheiden grundsätzlich in allen Streitfällen unabhängige Gerichte.

Mittelbare Bundesverwaltung

Ein besonderes Merkmal des österreichischen Bundesstaates ist die "mittelbare Bundesverwaltung". Das heißt, die Länder wirken nicht nur über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit, sie sind auch für die Vollziehung vieler Bundesgesetze verantwortlich.

"Mittelbare Verwaltung" bedeutet, dass Verwaltungsaufgaben eines Rechtsträgers, in diesem Fall des Bundes, durch Organe eines anderen Rechtsträgers, also der Länder, erledigt werden. Die Landesbehörden unter der Leitung der Landeshauptleute werden in diesem Fall aber nicht für das Land, sondern für den Bund tätig.

Landeshauptleute im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung

Das bedeutet, dass Landeshauptleute im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung gegenüber dem Bund verantwortlich sind. Sie müssen sich an die Weisungen der jeweils zuständigen Bundesminister:innen halten. Die Landeshauptleute und die Landesbehörden sind also in der mittelbaren Bundesverwaltung nicht unabhängig. Allerdings kommt ihnen in den meisten Fällen ein relativ großer Handlungsspielraum und damit auch ein sehr wirksamer Einfluss auf die Vollziehung von Bundesaufgaben zu.

Die mittelbare Bundesverwaltung hilft außerdem, getrennte Verwaltungsapparate – einmal für Bundesaufgaben, einmal für Landesaufgaben – zu vermeiden. Von einzelnen Ausnahmen, wie etwa im Bereich von Sicherheit und Polizei, abgesehen, wird ein Großteil der Bundesaufgaben im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung erledigt.

Vertretung der Länderinteressen

Die Landesregierungen und nicht die Landtage oder der Bundesrat koordinieren in der politischen Praxis die verschiedenen Länderinteressen. Bundes- und Landesinteressen werden von einer Reihe regelmäßig abgehaltener informeller Konferenzen abgestimmt und wahrgenommen, das sind z. B.

  • die Landeshauptleutekonferenz,
  • die Konferenzen der Landesfinanz- und anderer Fachreferent:innen und
  • die Landesamtsdirektor:innen-Konferenz.

Weiterführende Informationen

Lesen und recherchieren Sie zu den Landeshauptleuten und Landesregierungen:

Wappen der Bundesländer - alphabetisch geordnet - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien

Landeshauptleute seit 1996

Recherchieren Sie hier Biografien der Landeshauptmänner und -frauen seit 1996.

Bundesratssaal - Blick auf das Präsidium

Erklärungen von Landeshauptleuten im Bundesrat

Landeshauptleute können zu Angelegenheiten ihres Landes Erklärungen im Bundesrat abgeben.

Wappen der Bundesländer - alphabetisch geordnet - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien

Landtage

Die Landeshauptleute werden vom jeweiligen Landtag gewählt.