Verb Rs C- 355/18, C-356/18 und C-357/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Salzburg); Auslegung des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG (zweite Lebensversicherungs-RL) in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG (dritte Lebensversicherungs-RL) und des Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL: Inhalt der Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit; Folgen einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht; Rücktritt nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrags; Vorlage (28878/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-355/18 LIMITE
29.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb Rs C- 355/18, C-356/18 und C-357/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Salzburg); Auslegung des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG (zweite Lebensversicherungs-RL) in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG (dritte Lebensversicherungs-RL) und des Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL: Inhalt der Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit; Folgen einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht; Rücktritt nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrags; Vorlage

Erstellt am 29.06.2018

Eingelangt am 02.07.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-355/18/0001-V 6/2018)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-357/18
EGH: RS C-356/18
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
28.02.2019 EGH: RS C-20/19 EUGH
Rs C-20/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Oberlandesgericht Wien); Auslegung der Art. 35 und 36 der Richtlinie über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Lauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsabschluss unabhängig von der Richtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht; Zulässigkeit einer solchen Regelung, wenn Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (vgl. auch verb. Rs. C- 355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage (56230/EU XXVI.GP)
01.03.2022 EGH: RS C-41/22 EUGH
Rs C-41/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Widerruf eines Versicherungsvertrags (fondsgebundene Rentenversicherung); Follow-up zu u.a. den verb. Rs C-355/18 bis C-357/18 u.a., Rust-Hackner u.a.; Auslegung (des Art. 15) der Richtlinie 90/619/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (2. Richtlinie Lebensversicherung), (des Art. 31) der Richtlinie 92/96/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (3. Richtlinie Lebensversicherung) und (des Art. 35) der Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen sowie des Art. 38 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung/Rechtsprechung, die dem Versicherungsnehmer nach berechtigtem Widerruf die Beweislast für den durch die Versicherer gezogenen Nutzen auferlegt; Frage, ob dem Versicherungsnehmer im Gegenzug Auskunftsansprüche oder sonstige Erleichterungen zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Versicherer zustehen; Möglichkeit des Versicherers, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. falsche Verbraucherinformationen erteilt hat, sich gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder Zeitablauf zu berufen; Vorlage (92206/EU XXVII.GP)
28.05.2020 EGH: RS C-803/19 EUGH
Rs C-803/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung der Richtlinien über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Modalitäten der Rückforderung der Versicherungssteuer; Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit des Rücktrittsrechts; Zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer nicht unmittelbar vom Versicherer zurückfordern kann, sondern nach abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Bund oder im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen hat; (vgl. verb. Rs. C-355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (22148/EU XXVII.GP)
29.05.2020 EGH: RS E-4/20 EFTA
Rs E-4/20; norwegischer Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den EFTA-Gerichtshof; Auslegung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG und des EWR-Abkommens; Anerkennung der Lizenz und anschließende Zulassung als Psychologe; Fragen zu den Begriffen „denselben Beruf“ und „reglementierte Ausbildung“ (Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der RL 2005/36/EG) und dem Verhältnis zwischen der RL 2005/36/EG und dem EWR-Abkommen; Beurteilungskriterien zur Feststellung, ob es sich im Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat um „denselben Beruf“ handelt – Berücksichtigung von Berufsausübungsanforderungen des Herkunftsmitgliedstaates (Absolvierung eines Weiterbildungslehrgangs), Unterschiede im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Patientenverantwortung bei der Berufsausübung, Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen zu verlangen (Art. 14 der RL 2005/36/EG); Begriff der „reglementierten Ausbildung“, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet sein muss; subsidiäre Geltendmachung der Art. 28 und Art. 31 des EWR-Abkommens als Grundlage für die Berufsausübung, wenn die Anerkennungsbedingungen der RL 2005/36/EG nicht erfüllt sind; Antrag (22150/EU XXVII.GP)