Neu im Außenpolitischen Ausschuss
EU-Abkommen mit Armenien, OFID-Amtssitzabkommen, Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche
Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Reihe von Abkommen und Verträgen zur Ratifikation vorgelegt.
EU-Abkommen mit Armenien
Mit einem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft wollen die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft die Zusammenarbeit mit der Republik Armenien u.a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Umweltschutz und Klimawandel intensivieren. Insbesondere sollen mit dem Abkommen aber bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen geschaffen werden. Die Europäische Kommission rechnet mit konkreten positiven Auswirkungen für europäische Wirtschaftstreibende, Beschäftigung und Preiswirkungen. Die EU ist für Armenien neben Russland der wichtigste Handelspartner (4 d.B.).
Amtssitzabkommen mit dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung
Durch eine Änderung im Amtssitzabkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung (OFID) soll das Übereinkommen auf einen aktuellen und mit modernen Amtssitzabkommen vergleichbaren Stand gebracht werden. Die mit einem Änderungsprotokoll vorgenommenen Anpassungen orientieren sich an den Standards der jüngeren Amtssitzabkommen, die Österreich mit anderen
vergleichbaren internationalen Organisationen wie zum Beispiel der OSZE geschlossen hat und gehen nicht über die darin gewährten Privilegien und Immunitäten hinaus (5 d.B.).
Zustellübereinkommen zur Vereinfachung der Übermittlung von Schriftstücken
Eine Ratifikation des sogenannten Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, kurz Zustellübereinkommen, soll künftig die Übermittlungswege vereinfachen sowie beschleunigen, wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Schriftstück in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens zugestellt werden muss. Schriftstücke können dadurch hauptsächlich über eine "Zentrale Behörde" weitergeleitet werden, die die Zustellung bewirkt oder veranlasst.
Die Regierung erwartet sich davon Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Zustellungen im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten, insbesondere werde es zu einer Beschleunigung von Gerichtsverfahren und zu einer Aufwandsersparnis kommen (6 d.B.).
Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation
Eine Reduktion des Mitgliedsbeitrags vonseiten der Türkei macht Änderungen im Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) zwischen den Vertragspartnern notwendig (7 d.B.).
Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche
Zur Ratifikation vorgelegt hat die Regierung auch das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (23 d.B.). Laut den Erläuterungen zum Übereinkommen handelt es sich dabei um den ersten internationalen Vertrag, der sowohl die Prävention als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung abdeckt. Neben Einziehungsmaßnahmen und Geldwäschetatbestände regelt er u.a. auch Mindeststandards für das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung bestimmter Vermögenswerte sowie Ermittlungsbefugnisse hinsichtlich Konten und Bankgeschäften. Bisher wurde das Übereinkommen von 35 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert. (Schluss) keg
Stichworte
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Links
- 6 d.B. - Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965
- 5 d.B. - Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
- 4 d.B. - Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
- 23 d.B. - Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
- 7 d.B. - Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) Den Haag, den 23. Juni 1993, geändert in Kopenhagen am 9. April 2002 und in Kopenhagen am 23. November 2011