Parlamentskorrespondenz Nr. 324 vom 17.03.2021

BUAG-Novelle bringt Änderungen beim Überbrückungsgeld und weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping

Oppositionsanträge im Sozialausschuss abgelehnt bzw. vertagt

Wien (PK) – Neben dem arbeitsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets und dem neuen Landarbeitsgesetz hat heute auch eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) den Sozialausschuss passiert. Sie beruht über weite Strecken auf einer Sozialpartnervereinbarung und wurde auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, SPÖ und Grünen mit breiter Mehrheit beschlossen. Nur die NEOS stimmten gegen das Gesetzespaket. Diverse Anträge der Opposition wurden hingegen vertagt bzw. abgelehnt. Zur Diskussion standen unter anderem die von der SPÖ vorgeschlagene "Aktion 40.000" für langzeitarbeitslose Menschen, weitere Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt, der schrittweise Ausstieg aus der Kurzarbeit, die Forderung nach mehr Einkommenstransparenz zur Forcierung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der umstrittene AMS-Algorithmus und eine künftige Befristung der Notstandshilfe.

Mit der BUAG-Novelle sowie begleitenden Gesetzesänderungen (1289/A) wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Überbrückungsgeld – eine Art Frühpension für am Bau beschäftigte Personen – bereits ab dem 58. Lebensjahr zu beziehen und den Anspruch auf diese Leistung bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig zu unterbrechen. Außerdem ist vorgesehen, für die Berechnung des Überbrückungsgeldes künftig den Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres heranzuziehen, um eine kurzfristige bessere kollektivvertragliche Einstufung zur missbräuchlichen Steigerung von Geldleistungen zu unterbinden. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind Teil des Gesetzentwurfs, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen Kontrollbehörden betrifft (siehe dazu auch Parlamentskorrespondenz Nr. 212/2021).

Mit einem im Zuge der Beratungen eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag sowie einer ergänzenden ASVG-Novelle wollen die drei Fraktionen überdies akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen schließen und diesen Sachbereich langfristig finanziell absichern.

Zu diesem Zweck werden heuer etwa Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in der Höhe von bis zu 11 Mio. € in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Auch jene 2 Mio. €, die der Bund der BUAK zur Deckung des Personalaufwandes für Sozialbetrugsbekämpfung überweist, können wieder für Schlechtwetterentschädigungen verwendet werden. Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt: Die Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt und der Bundesbeitrag zur Sozialbetrugsbekämpfung werden zur Gänze eingestellt, im Gegenzug werden jedes Jahr 13 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in den Schlechtwettertopf fließen.

Als Grund für die Finanzierungslücke bei der Schlechtwetterentschädigung werden in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag Auswirkungen der ungünstigen Wettertendenz sowie Lohnerhöhungen genannt, die den Kostenersatz für Schlechtwetterstunden steigen haben lassen. Zudem habe man den von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu leistenden Beitrag nicht erhöhen wollen. Dass künftig deutlich mehr Mittel aus dem Bereich Arbeitsmarktpolitik als bisher zur Verfügung gestellt werden, sehen die Antragsteller als gerechtfertigt an, schließlich habe die Schlechtwetterentschädigung auch arbeitsmarktpolitische Relevanz, da man dadurch der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei längeren wetterbedingten Arbeitsunterbrechungen entgegenwirke.

Gespräche über Identitätskarte für BauarbeiterInnen laufen

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von den NEOS. So sieht Abgeordneter Gerald Loacker nicht ein, dass es künftig bereits mit 58 Jahren – statt wie bisher mit 58,5 Jahren – möglich sein soll, Überbrückungsgeld zu beziehen. Damit werde man BauarbeiterInnen nicht motivieren können, mit 50 Jahren in einen anderen, gesundheitlich weniger belastenden Beruf, zu wechseln, da sieben zusätzliche Arbeitsjahre drohten. Das sei das falsche Signal. Zudem gehen die von den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen nach Meinung von Loacker zu Lasten Dritter, etwa in Form von höheren Baukosten für die öffentliche Hand und private Bauherren.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hielt Loacker entgegen, dass man 43,5 Jahre am Arbeitsmarkt gewesen sein müsse, davon überwiegend auf Baustellen, um überhaupt einen Anspruch auf Überbrückungsgeld zu haben. Er selbst zeigte sich erfreut über das vorliegende Paket, das eine Ergänzung des Parlamentsbeschlusses vom Sommer 2020 sei. Ihm zufolge ist damit nur noch ein einziger Punkt aus der Sozialpartnervereinbarung offen, wobei er hofft, dass dazu noch heuer ein Gesetzentwurf vorliegen wird. Dabei geht es um eine Identitätskarte für BauarbeiterInnen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. Laut Muchitsch laufen über diese Bau-ID-Card derzeit politische Gespräche.

Seitens der FPÖ hob Dagmar Belakowitsch die Bedeutung des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping hervor. Zudem sieht sie auch jene Punkte der Novelle positiv, die BauarbeiterInnen begünstigen. ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP) sprach von einer "vernünftigen Geschichte" und einer Win-Win-Situation für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Langzeitarbeitslosigkeit: Debatte über "Aktion 40.000" und alternative Modelle

Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, schlägt die SPÖ vor, 40.000 Arbeitsplätze bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern wie Gemeinden staatlich zu fördern (1346/A(E)). Dabei sollen unter anderem folgende Eckpunkte gelten: die Bereitstellung existenzsichernder Arbeitsplätze mit mindestens 30 Wochenstunden, eine freiwillige Teilnahme an der Aktion von Seiten der Arbeitslosen, ein Mindestlohn von 1.700 € brutto für Vollzeit sowie die ausschließliche Förderung von zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätzen. Als Förderzeitraum werden zwei Jahre bei gleichzeitig degressiver Förderung – 100% in den ersten 12 Monaten, danach für jeweils sechs Monate 75% bzw. 50% – vorgeschlagen. Bei Bedarf soll es während der geförderten Beschäftigung außerdem Aus- und Weiterbildungsangebote sowie ein Coaching geben.

Als nicht nachhaltig bezeichnete Michael Hammer (ÖVP) die Initiative. Im Gegensatz dazu würde man mit der derzeit laufenden Joboffensive Menschen nachhaltig in Beschäftigung bringen. Auch August Wöginger (ÖVP) äußerte sich ablehnend. Was bei der "Aktion 20.000" schon falsch war, würde auch nicht richtiger, wenn man die Anzahl verdopple, sagte er. Er kritisierte, dass durch die Aktion Menschen eingestellt würden, für die kein Posten und kein Budget vorhanden sei, was auch eine Übernahme verunmögliche. Er halte Kombilohnmodelle, mit denen Menschen in der Privatwirtschaft vermittelt werden könnten, für besser. Auch Markus Koza (Grüne) plädierte dafür, die Privatwirtschaft miteinzubeziehen. Der vorliegende Antrag sei bei der Definition der Langzeitarbeitslosen zu breit. Es sei aber sinnvoll und notwendig, weiter über das Thema zu diskutieren, weshalb er einen Vertagungsantrag stellte.

Gerald Loacker (NEOS) sprach sich ebenfalls für ein Kombilohnmodell aus. Dort, wo ArbeitgeberInnen eine Aufgabe haben, solle es Lohnzuschüsse geben, sodass dauerhafte neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das sei in der Wirtschaft besser möglich als im öffentlichen Bereich, zeigte Loacker sich überzeugt. Von der FPÖ bezeichneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm das Modell als nicht nachhaltig. Man müsse aber sehr wohl mit staatlichen Förderungen bei älteren Langzeitarbeitslosen ansetzen, so Belakowitsch. Wenn Gemeinden geförderte Arbeitskräfte bekommen, müssten sie sich verpflichten, diese nach dem Förderungszeitraum zu übernehmen, lautete ihr Vorschlag.

Josef Muchitsch (SPÖ) führte aus, dass es sehr wohl Unterschiede zur "Aktion 20.000" gebe. Die Dauer der Förderung betrage zwei Jahre, alle Altersgruppen seien vorgesehen. Zudem würden die Gemeinden einen Betrag dazuzahlen, der Bund würde sich nach einer Anschubfinanzierung langsam zurückziehen. Er zeigte sich aber angesichts des Vertagungsantrags optimistisch, eine gemeinsame Lösung zu finden. Alois Stöger (SPÖ) nahm auf alternative Ideen Bezug. Er gehe gerne in einen Wettstreit der besseren Modelle, solange diese Beschäftigung für die betroffenen Menschen bringen.

Arbeitsminister Kocher stimmte überein, dass es Programme gegen Langzeitarbeitslosigkeit brauche. Er sei jedoch kein Befürworter der "Aktion 40.000", seiner Meinung nach seien Eingliederungshilfen die bessere Variante. Maßnahmen müssten jedenfalls zielgerichtet sein und dazu führen, dass nachhaltige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt geschaffen werde. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

SPÖ-Anträge für Einkommenstransparenz und Zeitverwendungsstudie wandern in den Gleichbehandlungsausschuss

Zwei SPÖ-Initiativen für Einkommensgerechtigkeit und die Durchführung einer Zeitverwendungsstudie wurden dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen. Kernpunkt des von der SPÖ neuerlich eingebrachten Vorschlags für ein Einkommenstransparenzgesetz (277/A) ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen verpflichtet werden, ein MitarbeiterInnenverzeichnis zu führen, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen enthält. Dieses soll allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, wobei strenge Verschwiegenheitsauflagen vorgesehen sind. Mit einem weiteren Antrag spricht sich die SPÖ für die ehestmögliche Durchführung einer neuen Zeitverwendungsstudie in Österreich aus, und zwar in Gleichklang mit den für 2020 bis 2022 geplanten EU-weiten Erhebungen (375/A(E)).

Trotz Verbesserungen zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit den größten Einkommensunterschieden, legte Petra Wimmer (SPÖ) dar. Frauen würden in Lohnverhandlungen gestärkter auftreten, wenn sie wüssten, was ihre männlichen Kollegen verdienen, zeigte sie sich überzeugt. Dass ein Großteil der unbezahlten Arbeit von Frauen verrichtet wird, führte sie als weiteres Problem an. Eine Zeitverwendungsstudie sei daher auch in Österreich notwendig. Verena Nussbaum (SPÖ) sprach sich für rasches Handeln aus. Irgendwann müsse man beginnen, den Gender-Pay-Gap zu schließen, so die Abgeordnete.

Für Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bringe der vorliegende Antrag nicht Lohngleichheit, sondern vorrangig enormen bürokratischen Aufwand. Für Einkommensunterschiede gebe es mehrere Ursachen. Martina Künsberg Sarre (NEOS) war ebenfalls der Ansicht, dass Lohntransparenz nur eine von vielen Maßnahmen gegen den Gender-Pay-Gap sein könne. Sie halte andere Maßnahmen für vordringlicher, etwa flexible Arbeitszeitmodelle, eine gleichwertige Aufteilung der Betreuungsarbeiten und einen raschen Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) zufolge müsse man in mehreren Bereichen ansetzen, etwa auch dabei, mehr Frauen für besser bezahlte Branchen zu begeistern. Heike Grebien (Grüne) sprach sich für Lohntransparenz aus. Sie fand jedoch, dass beide SPÖ-Anträge im Gleichbehandlungsausschuss besser aufgehoben wären und stellte daher einen entsprechenden Antrag auf Zuweisung, der mehrheitlich angenommen wurde.

FPÖ-Forderungen für sektorale Beschränkung des Arbeitsmarkts und COVID-19-Maßnahmenpaket vertagt

Erneut vertagt wurden zwei Anträge der Freiheitlichen. Die FPÖ plädiert angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich infolge der COVID-19-Pandemie dafür, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken (611/A(E)). Dabei sollen unter anderem Parameter wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen und branchenspezifische Entwicklungen Berücksichtigung finden. Die Restriktionen sollen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten.

Außerdem hinterfragt die Fraktion die Bestellung von Martin Kocher zum Arbeitsminister (1246/A(E)). Kocher sei "ein beinharter Wirtschaftsliberaler ohne Empathie für den österreichischen Sozialstaat und dessen Errungenschaften", sind die AntragstellerInnen überzeugt. Sie treten für ein COVID-19-Maßnahmenpaket ein, das unter anderem die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren und eine befristete Erhöhung des Arbeitslosengeldes enthält.

Die Freiheitlichen würden seit vielen Jahren eine sektorale Schließung des Arbeitsmarkts fordern, legte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) dar. Der zweite Antrag ziele darauf ab, dass der Sozialstaat Österreich erhalten werden soll. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

AMS-Algorithmus: FPÖ-Antrag für Datenschutz abgelehnt

Ebenfalls Thema im Ausschuss war ein Bescheid der Datenschutzbehörde, das Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS) des AMS wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen und anderer Bedenken zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid mittlerweile aufgehoben, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die FPÖ ortet angesichts des Bescheids der Datenschutzbehörde einen "Datenschutz-Skandal" beim AMS und drängt auf Konsequenzen. Der Fraktion ist es insbesondere ein Anliegen, dass künftig keine rechtswidrigen Assistenzsysteme wie das AMAS mehr angewendet werden und einschlägige Datenverarbeitungen ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen (1152/A(E)). Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete den unter der ehemaligen FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein eingeführten Algorithmus als Fehlentscheidung. Aus Fehlern könne man lernen, so die Abgeordnete. Äußerst kritisch äußerten sich auch Christian Drobits und Alois Stöger (beide SPÖ). Arbeitssuchende Personen dürften nicht zur Zahl werden, der Mensch müsse im Vordergrund stehen, waren sie sich einig. Markus Koza (Grüne) bezeichnete den Antrag angesichts der Aufhebung des Bescheids der Datenschutzbehörde als nicht mehr aktuell. Die Debatte sollte man aber weiterhin führen. Durch solche Systeme könnten bestehende Diskriminierungen fortgeschrieben werden, gab er zu bedenken.

Anders sah das Gerald Loacker (NEOS). Es gehe darum, ein Maximum an Menschen in Beschäftigung zu bringen. Wenn ein technisches Hilfsmittel einen Beitrag dazu leiste, solle man es nützen. Das System diene dazu, die Zeit der AMS-MitarbeiterInnen effizient einzusetzen. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken müsse man das System entsprechend adaptieren, so Loacker. Auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) sah im AMAS einen Weg, effizienter zu werden. Die letzte Entscheidung liege nach wie vor bei den AMS-MitarbeiterInnen.

Arbeitsminister Kocher betonte ebenfalls, dass der Algorithmus lediglich eine Unterstützung für die MitarbeiterInnen im AMS sei, bessere und objektivere Entscheidungen zu treffen. Die Anwendung sei derzeit aufgrund der datenschutzrechtlichen Überprüfung ausgesetzt, das System müsse jedenfalls dem Datenschutz entsprechen, so Kocher.

NEOS fordern Befristung der Notstandshilfe und schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit

Keine Zustimmung gab es auch für einen Entschließungsantrag der NEOS, mit dem die Fraktion für eine zeitliche Befristung der Notstandshilfe plädiert (239/A(E)). Wer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos ist, sollte demnach nur noch Sozialhilfeleistungen bekommen. Damit würde man nicht nur Doppelstrukturen beseitigen, sondern auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Beschäftigung anzunehmen, lautete Gerald Loackers (NEOS) Argumentation. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) betonte, man müsse das gesamte System betrachten und solle nicht diesen einen Aspekt getrennt ändern.

Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordern die NEOS einen schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit. Arbeitsminister Martin Kocher solle parallel zur Rücknahme der Lockdownmaßnahmen dazu ein Modell vorlegen (1339/A(E)). Zu Beginn der Corona-Krise sei die Kurzarbeit eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zur Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit gewesen, nachhaltig können Arbeitsplätze dadurch aber nicht gesichert werden, betonte Gerald Loacker (NEOS). Laurenz Pöttinger sprach sich angesichts noch zu führender Gespräche für eine Vertagung aus. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. (Schluss Sozialausschuss) gs/kar