Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 28

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Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. DDr. h.c. Herbert Schambeck: Eingelangt sind 15 Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt sind Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretungen, die den heutigen Tag betreffen.

Ich ersuche die Schriftführerin höflich um Verlesung dieser Schreiben.

Schriftführerin des Bundesrates Ilse Giesinger: "Der Herr Bundespräsident hat am 24. März 1997, Zl. 300.100/36-BEV/97, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein innerhalb des Zeitraumes vom 8. bis 10. April 1997 den Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend und innerhalb des Zeitraumes vom 18. bis 20. April 1997 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Ich verlese das zweite Schreiben:

"Der Herr Bundespräsident hat am 28. März 1997, Zl. 300.100/46-BEV/97, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner innerhalb des Zeitraumes vom 8. bis 10. April 1997 die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird (2. BFG-Novelle 1997).

Dieser genannte Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner Berichte (21446 bis 22977-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit der Frau und dem Herrn Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelangten und zugewiesenen Berichte der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Lehrlingsausbildung 1995 und des Bundesministers


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