Bundesrat Stenographisches Protokoll 630. Sitzung / Seite 5

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und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits und der Schlußakte (801 und 858/NR sowie 5539/BR d. B.)

(9) Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission samt Anhängen und Briefwechsel (710 und 854/NR sowie 5540/BR d. B.)

(10) Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Joint Vienna Institute über den Amtssitz des Joint Vienna Institute samt Anhang (711 und 855/NR sowie 5541/BR d. B.)

Berichterstatter: Peter Rieser 99

[Antrag, zu (3), (5), (6) und (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben, zu (4) 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, und zu (9) und (10) dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]

Redner:

Dr. Peter Böhm 101

Ferdinand Gstöttner 105

Mag. John Gudenus 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (3), (6), (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 108

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (4) 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben 109

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (5) keinen Einspruch zu erheben 109

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (9) dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen 110

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (10) dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 110

(11) Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946 (707 und 853/NR sowie 5542/BR d. B.)


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