Antrag
der Bundesräte Engelbert Weilharter, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Peter Harring, Dr. Paul Tremmel, Thomas Ram, Mag. Walter Scherb und Kollegen, gegen den Beschluß des Nationalrates Einspruch zu erheben 56Ablehnung 68
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung 68
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 69
einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, 2. die beigedruckte Entschließung anzunehmen (E. 161) 69
(2) Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1475 und 1528/NR sowie 5819/BR d. B.)
Berichterstatter: Mag. Walter Scherb 69
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
Bundesminister Dr. Hannes Farnleitner 78
einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben 83
Entschließungsantrag der Bundesräte Ulrike Haunschmid und Kollegen betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tourismus- und Fremdenverkehrswirtschaft 77
Ablehnung 83
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung 83
Gemeinsame Beratung über
(3) Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1442 und 1511/NR sowie 5814 und 5820/BR d. B.)
(4) Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studentenheimgesetz geändert wird (1441 und 1512/NR sowie 5821/BR d. B.)
(5) Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (1159 und 1514/NR sowie 5822/BR d. B.)
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