BUNDESRAT
Die nächste (653.) Sitzung des B u n d e s r a t e s findet am Donnerstag, dem 15. April 1999, 9 Uhr, statt.
Die Sitzung beginnt mit einer
Fragestunde.
T A G E S O R D N U N G
1. |
Wahl eines Schriftführers für den Rest des 1. Halbjahres 1999 |
2. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Depotgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden |
3. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der in Dienststellen des Bundes beschäftigten Bediensteten (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz - B-BSG) und mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979 und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden |
4. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Auslandszulagen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland - Auslandszulagengesetz (AuslZG) |
5. |
Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft" geändert werden und Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken festgelegt werden |
6. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank |
7. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen |
8. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll |
9. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend eine Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des zwischen der Republik Österreich und der Republik Paraguay am 13. August 1993 unterzeichneten Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen |
10. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über soziale Sicherheit |
11. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Maßnahmen anläßlich der Ausgliederung der Wiener Stadtwerke erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird |
12. |
Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich |
13. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Disziplinarstatut 1990 geändert werden (Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999) |
14. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, das Teilzeitnutzungsgesetz und das Bauträgervertragsgesetz geändert werden (Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999) |
15. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 6 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 |
16. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr samt Anhang |
17. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik Österreich |
18. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz - IVEG) |
19. |
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz geändert wird |
20. |
Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Änderung des Abkommens über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen vom 22. September 1962 in der Fassung des Abkommens vom 3. Jänner 1967 und des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994 |
21. |
Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen |
22. |
Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend eine Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Wien,1999 04 15
Ilse Giesinger | Gottfried Jaud |
Schriftführerin |
Präsident |
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A v i s o
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 5 bis 8, 12 und 13, 14 und 15 sowie 17 und 18 jeweils unter einem zu verhandeln.