Bundesministerin Eleonora Hostasch 68
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (5) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 70
Entschließungsantrag der Bundesräte Monika Mühlwerth, Engelbert Weilharter und Kollegen betreffend Berufstätige im Gesundheitswesen – Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse 65
Ablehnung 70
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6), (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 70
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (9), (10), (11) und (12) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 70
Gemeinsame Beratung über
(13) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden (1103/A und 1970/NR sowie 5988/BR d. B.)
(14) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1102/A und 1971/NR sowie 5989/BR d. B.)
Berichterstatter: Johann Payer 72
[Antrag, zu (13) und (14) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Bundesministerin Eleonora Hostasch 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (13) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 76
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (14) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 76
Gemeinsame Beratung über
(15) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Investmentfondsgesetz 1993 und die Bundesabgabenordnung geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz – NEUFÖG), eingeführt wird, weiters das Versicherungsaufsichtsgesetz 1978, das Gerichtsge
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