Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Dr. André d′Aron 241

Dr. Milan Linzer 242

Horst Freiberger 244

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 244

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 246

(48) Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind samt Erklärungen der Republik Österreich (1763 und 2068/NR sowie 6067/BR d. B.)

Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 246

(Antrag, 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben)

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 246

(49) Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird (2064/NR sowie 6068/BR d. B.)

Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 247

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Ing. Peter Polleruhs 247

Thomas Ram 248

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 248

(50) Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz geändert wird (2067/NR sowie 6069/BR d. B.)

Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 249

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Dr. Peter Böhm 249

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 249


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite