Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 19

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(51) Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird (1769 und 1899/NR sowie 6070/BR d. B.)

Berichterstatter: Engelbert Schaufler 250

(Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen)

Redner:

Mag. Eduard Mainoni 250

Albrecht Konecny 253

Jürgen Weiss 256

Mag. John Gudenus 258

Annahme des Antrages des Berichterstatters, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen (mit Stimmenmehrheit) 260

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. John Gudenus und Kollegen betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule in Wien 22 260

Ablehnung 261

(52) Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird (1913 und 1972/NR sowie 6071/BR d. B.)

Berichterstatter: Engelbert Schaufler 261

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Johann Grillenberger 261

Leopold Steinbichler 262

Mag. John Gudenus 262

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 263

Gemeinsame Beratung über

(53) Selbständiger Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (121/A-BR/99 und 6072/BR d. B.)

(54) Selbständiger Antrag der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (120/A-BR/99 und 6073/BR d. B.)

Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 264

[Antrag, zu (53) der diesem Ausschußbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen; zu (54), der Bundesrat wolle dem Antrag 120/A-BR/99 keine Zustimmung erteilen]


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