(Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates, dessen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 9 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen)
Redner:
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates, dessen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 9 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 166
(23) Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/1997, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, sowie das Strafvollzugsgesetz, das Einführungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Mediengesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2001) (754, 487, 755, 257/A und 787/NR sowie 6457 und 6481/BR d. B.)
Berichterstatter: Christoph Hagen 167
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer 172
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 173
Gemeinsame Beratung über
(24) Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Wohnbauförderungsgesetz 1984 geändert werden (Euro-Gerichtsgebühren-Novelle – EGN) (759 und 788/NR sowie 6482/BR d. B.)
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