kes bitte ich Sie um Zustimmung, und zwar um eine möglichst einstimmige. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-390-BR/2010 d.B. sowie 8410/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ewald Lindinger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 33. Bericht der Volksanwaltschaft.
Der Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 den Antrag, den 33. Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Ich begrüße die Volksanwälte Mag. Stoisits, Dr. Brinek und Dr. Kostelka sehr herzlich.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
13.48
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich einleitend für den großartigen Bericht der Volksanwaltschaft – es ist ja immerhin schon der 33. Bericht – bei den Volksanwältinnen, beim Herrn Volksanwalt und natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich bedanken.
Ich denke, die Dienstleistungen der Volksanwälte für unsere Bürgerinnen und Bürger zum Schutz vor staatlicher und behördlicher Willkür haben inzwischen wirklich unglaubliche Dimensionen erreicht. Es ist eine imposante Leistungsbilanz, wenn man sich diesen 33. Bericht vor Augen führt – in diesem Fall wiederhole ich mich sehr gerne.
Unglaublich, dass sich in einem derart hoch entwickelten Rechtssystem, wie es Österreich zu haben glaubt, im Jahre 2009 insgesamt mehr als 14 850 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben; was im Vergleich zu den bereits hohen Zahlen des Vorjahres ein weiterer, kleiner Anstieg ist. Auch die Zahl der Fälle, wo sich Personen ganz konkret von einer Behörde schlecht behandelt – man muss sich das vor Augen führen: schlecht behandelt! – oder unzureichend informiert gefühlt haben, stieg von 9 641 auf 10 320.
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