BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 15

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Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Bundesminister! Mich würde anschließend an die Frage meiner Kollegin interessieren, wie Sie mit dieser Kritik in der öffentlichen Diskussion über die geplante Novelle – auch von Experten, nicht nur von Bundesländern – umgehen, dass die Novelle doch in gewissen Bereichen überschießend sei und in manchen Bereichen Grundrechten widerspreche.

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das kann ich so nicht nachvollziehen. Wir müssen das jetzt ansprechen, vielleicht wis­sen nicht alle, wovon wir beide gerade sprechen. Ich denke, Sie sprechen die Diskri­minierungsgründe außerhalb der Arbeitswelt an, die nicht nur die ethnische Herkunft und das Geschlecht betreffen, sondern auch die sexuelle Orientierung, das Alter, die Weltanschauung und die Religion. Auf EU-Ebene ist es zurzeit nicht so, dass eine Richtlinie dazu in den nächsten Wochen und Monaten in Sicht wäre. Wir in Österreich wären aber sehr wohl in der Lage, eine VorreiterInnen-Rolle einzunehmen, um diese anderen Diskriminierungsgründe zu beachten. Das sogenannte Levelling Up war auch ursprünglich im Ministerratsentwurf, im Gesetzentwurf, im Novellenentwurf enthalten.

Genau das ist jetzt in Diskussion, wir nehmen vielleicht noch Änderungen vor, weil die Meinung vorherrscht, warum wir es denn haben müssen, wenn es noch nicht einmal die EU hat. Ich hätte das gerne gemacht, denn ich denke, wir könnten doch Vorreiter sein, wenn es darum geht, nicht aus anderen Gründen beim Wohnungskauf oder in an­deren Bereichen diskriminiert zu werden. Aber schauen wir einmal, was wir bis zur Be­schlussfassung im Ausschuss noch zustande bringen können.

 


Präsident Martin Preineder: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kemperle gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Ministerin! Welche weiteren Maß­nahmen zur Schließung der Einkommensschere wird diese Novelle bringen?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr froh darüber, dass es in monatelangen, intensiven aber guten Verhand­lungen mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung gelungen ist, dass wir nicht nur die verpflichtenden Einkommensberichte in diese Novelle schreiben konnten, sondern dass es in Zukunft bei Stellenausschreibungen so sein wird, dass Unterneh­men verpflichtet sind anzugeben, welcher Kollektivvertrag bei einer Bewerbung der vorherrschende ist, und ob über dem Kollektivvertrag bezahlt wird. Das heißt, Men­schen – Männer und Frauen –, die sich bewerben, können sich ein bisschen besser, oder sogar sehr viel besser, danach richten, was in etwa in einem Unternehmen bezahlt wird.

Ich denke, das hilft, weil oft darüber diskutiert wird, dass man vielleicht ein bisschen zu zögerlich verhandelt, wenn man sich bewirbt und nicht so recht weiß, was man ver­langen soll. Ich glaube, diese Verpflichtung, bei der Stellenausschreibung angeben zu müssen, wie hoch der Kollektivvertrag ist und ob darüber bezahlt wird, ist eine große Hil­fe für die Männer und Frauen, die sich bewerben.

 


Präsident Martin Preineder: Zur letzten Zusatzfrage dieses Blocks hat sich Frau Bun­desrätin Dr. Kickert gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Da sich meine Zusatzfrage wie jene der Frau Kollegin Kemperle auch auf die Maßnahmen zur Reduktion der Einkommens­schere bezogen hätte, würde ich Sie ersuchen, uns eine Einschätzung darüber zu ge­ben, wie konsensfähig Ihre jetzt vorgeschlagenen und angesprochenen Maßnahmen in den Verhandlungen sein werden.

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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