BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 27

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Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Zurück zur Langzeitversichertenregelung. Wie begründen Sie, dass Beam­tInnen nur 42 Dienstjahre brauchen, um die Langzeitversichertenregelung in Anspruch nehmen zu können, während ASVG-PensionistInnen dafür 45 Dienstjahre brauchen?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Auch das ist schnell und einfach zu beantworten: weil unsere Leute ab dem 18. Le­bensjahr eintreten und es somit schwieriger wäre, bis zum 62. Lebensjahr 45 Dienstjah-
re zu erreichen. Wir zählen ab 18.

 


Präsident Martin Preineder: Danke. – Die Fragestunde ist somit beendet.

Ich darf mich bei der Frau Bundesministerin recht herzlich bedanken, vor allem auch dafür, dass die Fragestunde ziemlich genau eine Stunde gedauert hat. (Allgemeiner Bei­fall.)

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ein letzter Satz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Ich möchte mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Nächstes Jahr werden wir hier noch den Frauenbericht diskutieren. Darüber freue ich mich auch schon, weil ich glaube, dass man immer wieder darüber reden muss, wie es den Männern und den Frauen in Österreich, in unserem Land im Vergleich geht und was wir als Politikerinnen und Politiker tun können, dass Gleichstellung in unserem Land auch Wirklichkeit wird und gelebt wird.

Ihnen allen möchte ich ein frohes Weihnachtsfest, einige ruhige Tage und einen wirk­lich guten Rutsch ins Jahr 2011 wünschen. – Danke schön. Auf Wiedersehen! (Allgemei­ner Beifall.)

10.02.47Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Martin Preineder: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteil­ten Anfragebeantwortung 2568/AB

sowie jener Schreiben des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG

und jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten betreffend Aufnahme von Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Ab­dullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

beziehungsweise jenes Schreibens des Bundesministers für Finanzen betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen

sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter vom 15. und 17. De­zember 2010 in der Russischen Föderation bei gleichzeitiger Betrauung des Bundes­ministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger mit ihrer Vertretung

beziehungsweise den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann am 16. (nach­mittags) und 17. Dezember 2010 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung an­geschlossen werden.

 


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