Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Zurück zur Langzeitversichertenregelung. Wie begründen Sie, dass BeamtInnen nur 42 Dienstjahre brauchen, um die Langzeitversichertenregelung in Anspruch nehmen zu können, während ASVG-PensionistInnen dafür 45 Dienstjahre brauchen?
Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Auch das ist schnell und einfach zu
beantworten: weil unsere Leute ab dem 18. Lebensjahr eintreten und es somit schwieriger wäre, bis zum
62. Lebensjahr 45 Dienstjah-
re zu erreichen. Wir zählen ab 18.
Präsident Martin Preineder: Danke. – Die Fragestunde ist somit beendet.
Ich darf mich bei der Frau Bundesministerin recht herzlich bedanken, vor allem auch dafür, dass die Fragestunde ziemlich genau eine Stunde gedauert hat. (Allgemeiner Beifall.)
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ein letzter Satz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Ich möchte mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Nächstes Jahr werden wir hier noch den Frauenbericht diskutieren. Darüber freue ich mich auch schon, weil ich glaube, dass man immer wieder darüber reden muss, wie es den Männern und den Frauen in Österreich, in unserem Land im Vergleich geht und was wir als Politikerinnen und Politiker tun können, dass Gleichstellung in unserem Land auch Wirklichkeit wird und gelebt wird.
Ihnen allen möchte ich ein frohes Weihnachtsfest, einige ruhige Tage und einen wirklich guten Rutsch ins Jahr 2011 wünschen. – Danke schön. Auf Wiedersehen! (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Martin Preineder: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2568/AB
sowie jener Schreiben des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG
und jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten betreffend Aufnahme von Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
beziehungsweise jenes Schreibens des Bundesministers für Finanzen betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter vom 15. und 17. Dezember 2010 in der Russischen Föderation bei gleichzeitiger Betrauung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger mit ihrer Vertretung
beziehungsweise den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann am 16. (nachmittags) und 17. Dezember 2010 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
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