Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die Verfahren zur Besetzung richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Planstellen sind von einem Zusammenspiel unterschiedlicher Stellen in, aber auch außerhalb der Justiz gekennzeichnet. Alle Beteiligten sind bemüht, Vakanzen so kurz wie möglich zu halten, wobei es nicht ungewöhnlich ist, dass es zu Vakanzen kommt. Das hat verschiedenste Ursachen.
Es ist so, dass nicht nur ich in diese Besetzungsvorgänge involviert bin, sondern es gibt Personalsenate. Da gibt es auch das Bundeskanzleramt, aber es gibt auch den Herrn Bundespräsidenten, der Ernennungen unterschreiben muss, denn er ist ja derjenige, der zum Beispiel Gerichtspräsidenten ernennt. Insofern kann man nicht von vornherein genau sagen, wie lange zum Beispiel ein Besetzungsvorgang dauert.
Aber eines ist auch klar: Es gibt bei den Besetzungsvorgängen fast immer einen reibungslosen Ablauf, und daher gibt es diesbezüglich auch keinen Handlungsbedarf in irgendeiner Art und Weise. Es funktioniert in diesen Bereichen an und für sich sehr gut.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Es ist aber doch eine Panne bei einer Ernennung passiert. Wie wir aus Medienberichten erfahren haben, müssen jetzt einige Verfahren in Wiener Neustadt wiederholt werden, weil die ernannte Person noch nicht im Amt war.
Mich würde interessieren: Welcher Mehraufwand entsteht der Justiz dadurch?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ganz kurz: Das waren drei nicht öffentliche Verhandlungen. Das war kein großer Aufwand. – Punkt eins.
Punkt zwei: Warum es zu dieser Situation gekommen ist, das müssen Sie bitte die betreffenden Personen fragen. Ich weiß nicht, wie es dazu kommen konnte.
Ich jedenfalls habe den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien, so wie es sich gehört, im Dienstweg am 31. Dezember davon verständigt, dass es sich mit der Unterschrift des Bundespräsidenten nicht mehr ausgeht. Wieso das nicht zur Präsidentin des Landesgerichtes Krems gelangt ist, kann ich Ihnen nicht sagen.
Aber, wie gesagt: Der Herr Bundespräsident hat ja in der Zwischenzeit nach den Ferien die Ernennung unterschrieben und die Kollegin ist bereits seit 1. Februar die Präsidentin des Landesgerichtes Wiener Neustadt.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Köberl gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesminister, aufgrund Ihrer ausführlichen Beantwortung erübrigt sich meine Zusatzfrage. – Danke.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Jenewein.
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In der Justizanstalt Göllersdorf ist es im August 2010 zu einem besonders unappetitlichen Fall gekommen, wo auf dem Dienstcomputer eines Justizwachebeamten über 10 000 kinderpornographische Darstellungen sichergestellt wurden. Laut Medienberichten war der zuständige Beamte bereits geständig und wurde umgehend vom Dienst suspendiert. Uns wurde jetzt zugetragen, dass dieser Beamte trotz seiner Suspendierung in der Justizanstalt Stein Dienst tut.
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