BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 37

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Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die Verfahren zur Besetzung richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Planstellen sind von einem Zu­sammenspiel unterschiedlicher Stellen in, aber auch außerhalb der Justiz gekenn­zeichnet. Alle Beteiligten sind bemüht, Vakanzen so kurz wie möglich zu halten, wobei es nicht ungewöhnlich ist, dass es zu Vakanzen kommt. Das hat verschiedenste Ursa­chen.

Es ist so, dass nicht nur ich in diese Besetzungsvorgänge involviert bin, sondern es gibt Personalsenate. Da gibt es auch das Bundeskanzleramt, aber es gibt auch den Herrn Bundespräsidenten, der Ernennungen unterschreiben muss, denn er ist ja derje­nige, der zum Beispiel Gerichtspräsidenten ernennt. Insofern kann man nicht von vorn­herein genau sagen, wie lange zum Beispiel ein Besetzungsvorgang dauert.

Aber eines ist auch klar: Es gibt bei den Besetzungsvorgängen fast immer einen rei­bungslosen Ablauf, und daher gibt es diesbezüglich auch keinen Handlungsbedarf in ir­gendeiner Art und Weise. Es funktioniert in diesen Bereichen an und für sich sehr gut.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Es ist aber doch eine Panne bei einer Ernennung passiert. Wie wir aus Medienberichten erfahren haben, müssen jetzt einige Verfahren in Wiener Neustadt wiederholt werden, weil die ernannte Person noch nicht im Amt war.

Mich würde interessieren: Welcher Mehraufwand entsteht der Justiz dadurch?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ganz kurz: Das waren drei nicht öffentliche Verhandlungen. Das war kein großer Aufwand. – Punkt eins.

Punkt zwei: Warum es zu dieser Situation gekommen ist, das müssen Sie bitte die be­treffenden Personen fragen. Ich weiß nicht, wie es dazu kommen konnte.

Ich jedenfalls habe den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien, so wie es sich ge­hört, im Dienstweg am 31. Dezember davon verständigt, dass es sich mit der Unter­schrift des Bundespräsidenten nicht mehr ausgeht. Wieso das nicht zur Präsidentin des Landesgerichtes Krems gelangt ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Aber, wie gesagt: Der Herr Bundespräsident hat ja in der Zwischenzeit nach den Fe­rien die Ernennung unterschrieben und die Kollegin ist bereits seit 1. Februar die Präsi­dentin des Landesgerichtes Wiener Neustadt.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Köberl gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesminister, aufgrund Ihrer ausführlichen Beantwortung erübrigt sich meine Zusatzfrage. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Jenewein.

 


Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In der Justizanstalt Göllersdorf ist es im August 2010 zu einem besonders unappetitli­chen Fall gekommen, wo auf dem Dienstcomputer eines Justizwachebeamten über 10 000 kinderpornographische Darstellungen sichergestellt wurden. Laut Medienbe­richten war der zuständige Beamte bereits geständig und wurde umgehend vom Dienst suspendiert. Uns wurde jetzt zugetragen, dass dieser Beamte trotz seiner Suspendie­rung in der Justizanstalt Stein Dienst tut.

 


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