Mit der Verhandlung des Vertrages über die Errichtung des ESM sollen folgende Personen betraut werden:
Dr. Maria Fekter Bundesministerin für Finanzen
Mag. Andreas Schieder Staatssekretär im Bundesministerium
für Finanzen
SC Mag. Thomas Wieser Bundesministerium für Finanzen
AL Dr. Alfred Katterl Bundesministerium für Finanzen
MMag. Paul Schieder Bundesministerium für Finanzen
Sofern auf Ebene der Staats- und Regierungschefs hiezu noch Verhandlungen geführt werden sollten, kommt die Verhandlungsführung dem Bundeskanzler, Werner Faymann, zu.
Der geplante Vertrag wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Das federführend zuständige Ressort (BMF) wird dem Nationalrat und dem Bundesrat laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichten, sodass der Nationalrat und der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit zu Stellungnahmen haben. Jedenfalls hat das federführende Ressort sicherzustellen, dass keine Bestimmung des Vertrages die verfassungsrechtlichen Rechte des Nationalrats in Hinblick auf Entscheidungen des ESM beschränkt.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen stelle ich daher den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die oben angeführten Personen zu Verhandlungen über einen Vertrag über die Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu bevollmächtigen.
Wien, am 4. Mai 2011
SPINDELEGGER m.p.“
„Dr. Maria Fekter BMF
Finanzministerin BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am 26 Mai 2011
GZ: BMF-O10221/1005-IV/2011
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 102. Sitzung des Ministerrates am 24. Mai 2011 Ver-
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