BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 19

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tut, als wäre die Finanztransaktionssteuer ein Geheimcode für die Lösung aller Prob­leme, die Menschen nur enttäuscht.

Ich bin überzeugt, dass es gerade zu Fragen der Devisen, zu Fragen anderer Bereiche mehr Maßnahmen brauchen wird als die Finanztransaktionssteuer.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Brunner, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Bundeskanzler! Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ja schon länger und jetzt auch wieder aktuell diskutiert. Meine Frage deshalb:

1785/M-BR/2011

„Wann werden Sie dem Parlament eine Regierungsvorlage zur Einführung der zwei­stufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der auch an die 100 Sonderbehörden im Bund und in den Ländern abgeschafft werden sollen, vorlegen?“

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die Regierungsklausur im Mai hat diesbezüglich Ziele vereinbart. Staatssekretär Dr. Ostermayer gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern führt diese Gespräche. Als Nächstes wird man das bei der Lan­deshauptleutekonferenz am 11. Oktober in Kaprun diskutieren. Die Verhandlungen finden natürlich täglich statt, aber für 11. Oktober ist ein weiterer gemeinsamer Gesprächstermin mit den Vertretern der Länder vereinbart. Der nächste Schritt ist dann, im Bundeskanzleramt die legistische Umsetzung und Feinarbeit vorzubereiten. Es wird dann auch auf Regierungsebene mit den Landeshauptleuten Ende Oktober noch ein Treffen geben, das auch schon vereinbart wurde.

Es soll dann der erste konsolidierte Text der Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes im November erstellt werden. Und der fertige Vorschlag soll dann – das wäre unser Wunsch; wenn man Partner hat, muss man natürlich immer von einem Wunsch sprechen, denn der Partner muss ja auch dafür sein – unserem Wunsch entsprechend im Laufe des Dezembers beschlussreif vorgelegt werden.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Der Verwaltungsgerichts­hof hat in seinem jüngsten Bericht als Zwischenlösung bis zur Einführung dieser zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch zur Entlastung des Gerichtshofes vor­geschlagen, den Grenzwert für die Ablehnung einer Beschwerde auf 2 000 € anzu­heben. Der bisherige Wert wurde seit 1991 nicht mehr angehoben und beträgt derzeit 750 €.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag als Zwischenlösung zur Entlastung?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich weiß, dass eine Reihe von Vorschlägen, die zu einer Vereinfachung oder zu einem geringeren Anfall von gemeinsamer Bewältigung der Arbeit und der Entscheidungen führen soll, auf dem Tisch ist.

Ich möchte jetzt nicht zu jedem Detail Stellung nehmen, weil das Teil der Verhand­lungen ist, die Dr. Ostermayer führt. Meiner Meinung nach gibt es da noch viele andere Fragen, wie zum Beispiel: Wie ist die konkrete Kompetenzabgrenzung in Zukunft, wer verzichtet worauf, beziehungsweise worauf lässt es sich verzichten? Wie sind dann die


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