BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 26

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Darüber lässt sich trefflich politisch diskutieren, aber es soll keinen Zweifel daran geben, dass alle Werbungs- und Inseratenvorgänge der öffentlichen Hand auch einsehbar sind. Dann kann man ja noch immer verschiedener Meinung sein, ob das so oder anders besser ist, ob jetzt Politikerköpfe vorkommen oder nicht vorkommen sollen; das alles lässt sich dann festlegen. Aber Klarheit muss darüber bestehen, dass es transparent sein soll. Daher werden wir dieses Transparenzgesetz auch gemein­sam beschließen, davon bin ich überzeugt. Deshalb haben wir es ja eingebracht und uns auch in der Koalition darauf geeinigt.

Wir haben noch nicht überall begeisterte Zurufe aus den Ländern. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber in der Debatte der letzten Wochen hat es doch dazu geführt, dass unserem Entwurf ein höheres Verständnis für Transparenz in diesem Bereich entgegengebracht wird. (Bundesrat Boden: Niederösterreich vor allem, da wird es keine Zurufe geben!)

Wir werden aber darüber hinaus auch einen Beirat einrichten, der insbesondere die Bundesregierung betrifft, der, bevor Inseratenkampagnen gemacht werden, mit unabhängigen Experten – gemeinsam festgelegt, gemeinsam aufgestellt – festlegen soll, ob das dem Informationsgehalt und der Verteilung und der Gerechtigkeit entspricht.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Zum Stichwort „Transparenz“ hätte ich noch eine Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Zukunft die Beteiligungsverhältnisse bei Medienunternehmen transparent sind, insbesondere wenn es sich dabei um Stiftungs- oder Treuhandkonstruktionen handelt?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Dr. Ostermayer hat hier klargestellt, dass er mit der Justizministerin Gespräche führt. Das ist ein richtiger Ansatz. Bei Stiftungen sieht man es; bei Treuhändern sieht man es in der gesamten Wirtschaft nicht. Die Juristen sollen sich damit beschäftigen, wie sie hier im Zuge der Offenlegung eine höhere Transparenz schaffen. Das ist letztendlich im Interesse aller.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Lampel zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Bundeskanzler! Inse­ratenvergabe ist auch eine Art freiwilliger Presseförderung. Mich interessiert aber die gesetzliche Presseförderung. Sehen Sie einen Reformbedarf im Bereich der gesetzlichen Presseförderung?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich würde ein Inserat als mehr betrachten als eine Presseförderung, weil ein Unternehmen in der Privatwirtschaft deshalb zu Werbung und Inseraten greift – nicht, um die Vielfalt in unserem Land zu fördern, sondern um Imagekomponenten, Produktkomponenten, auch das Positive hervorzuheben.

Aber ich möchte Ihre Frage beantworten, und Ihre Frage ist: Wir haben eine Eva­luierung vereinbart, die meines Wissens in diesen Tagen in Auftrag gegeben wird – oder wurde, ich überlege; also in diesen Tagen. Ich war letzte Woche informiert, dass der Auftrag vorliegt, die Evaluierung der bisherigen Presseförderung vorzunehmen.

Da kann man dann sehen, ob das, was wir mit der Presseförderung leisten, der Vielfalt, der Qualität, der Journalistenausbildung dient. Da bin ich davon überzeugt, dass man es zwar auch nicht allen Menschen recht tun kann, auch nicht allen Verlegern, aber


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite