BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 10

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Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein.

Ich ersuche nun die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.03.11

Schriftführer Josef Saller: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.03.23

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich begrüße das neue Mitglied des Bundesra­tes recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

09.04.00Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Perspektiven des öffentlichen Dienstes“

mit Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek, die ich ganz herzlich bei uns im Bundesrat willkommen heiße. (Allgemeiner Beifall.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt:

Zunächst kommt je eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion zu Wort, deren Redezeit je­weils 10 Minuten beträgt. Dann folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Sodann folgt eine Rednerin oder ein Redner der BundesrätInnen ohne Fraktion und dann je eine RednerIn der Fraktionen mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Anschließend kommt wieder eine RednerIn der BundesrätInnen ohne Fraktion mit 5 Minuten zu Wort. Zuletzt kann noch eine abschlie­ßende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Mi­nuten nicht überschreiten sollte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


9.04.56

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wenn man heutzutage eine Bestandsaufnahme des öffentlichen Diens­tes erstellen will, muss man sich zuerst darüber klar werden, was unter dem Begriff „öf­fentlicher Dienst“ überhaupt zu verstehen ist.

Noch immer besteht in Teilen der Bevölkerung die Meinung – oftmals genährt durch mangelhaft recherchierte Berichte in den Medien –, dass der öffentliche Dienst über­wiegend durch Beamte und Beamtinnen ausgeübt wird, die ihre Tätigkeit im beruhigen­den Bewusstsein ihrer sogenannten Privilegien verrichten, wie die Sicherheit des Ar­beitsplatzes und günstige Pensionsregelungen, und nur unwillig auf vorgebrachte An­liegen eingehen.

In Wirklichkeit hat sich dieses Bild längst verändert. An die Stelle des Begriffes, der Be­amte ist der Diener des Staates, ist die Auffassung getreten, der öffentlich Bedienstete ist der Diener des Staatsbürgers.

Ein kluger Vorgesetzter hat mir einmal gesagt: Wenn ein Anliegen an dich herange­tragen wird, dann überlege dir, wie du es im Rahmen der Gesetze erfüllen kannst, und nicht, wie du es ablehnen kannst.

 


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