BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 147

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18.07.0918. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2011 betreffend ein Bundesge-
setz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird (1660/A und 1423 d.B. sowie 8599/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 18. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um den Bericht.

 


18.07.26

Berichterstatter Christian Füller: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte.

 


18.08.01

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besser könnte der Zeitpunkt nicht sein; nach dem Strafgesetzbuch haben wir jetzt am Ende der Tagesordnung noch die Chance und die Gelegenheit, einen gemeinsamen, einhelligen und harmonischen Schlussakkord zu setzen.

Die Novelle der Notariatsordnung bringt eine Öffnung der Notariate. Künftig können sich Juristen aus dem europäischen Ausland – aus dem EU-Raum, aus den assoziier­ten Mitgliedsländern und aus der benachbarten Schweiz – um Notariate in Österreich bewerben.

Mit dieser Öffnung nehmen wir zusätzliche Kompetenz herein. Gleichzeitig werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht gelockert. Insbesondere die Bestimmungen betref­fend den Nachweis über Kenntnisse im österreichischen Recht, Ausbildungszeiten und Absolvierung der Notariatsprüfung werden nicht gelockert. Insgesamt ist das eine posi­tive Perspektive für Österreich und seine Menschen. (Allgemeiner Beifall.)

18.09


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster ist Herr Bundesrat Gruber zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult bege­benden Bundesrates Gruber –: Manfred, die Latte liegt hoch!)

 


18.09.19

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon fast alles gesagt – fast, aber noch nicht alles. (Heiterkeit.) Ich kann das jetzt natürlich auch recht kurz machen.

Entscheidend für diese Änderung ist natürlich auch, dass ihr ein Urteil des Europäi­schen Gerichtshofes darüber vorausgegangen ist, dass die Staatsbürgerschaft nicht mehr unbedingt notwendig sein darf, um ein Notariat eröffnen zu können. Das eröffnet natürlich auch österreichischen Juristinnen und Juristen in den Mitgliedsländern Ar­beitsplätze und Zukunftschancen. Man weiß ja, dass die Liste der Notariatsbewerber in Österreich sehr lange ist.

 


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