BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 37

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Daher frage ich: Was ist denn Ihre Erklärung dafür, dass die Regierung nicht von sich aus nach sachlichen Grundsätzen handeln kann, sondern sich quasi selbst durch eine Verfassungsbestimmung erst dazu zwingen muss? (Bundesrat Gruber: Selbstgeiße­lung! Wie in der Kirche!)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sie wissen ganz genau, dass diese Verfassungsbestimmung bei der Ratssitzung am 26. Oktober das Ergebnis des Beschlusses war. Bei dieser Ratssitzung wurde verein­bart, dass alle Euro-Staaten und zwischenzeitlich auch noch die weiteren Mitglied­staaten, mit Ausnahme von England, bereit sind, das mitzumachen. Sie wissen auch, es geht schlichtweg darum, mit dieser Maßnahme in Europa ein Vertrauen zu doku­mentieren, dass man es sehr ernst meint, und man hat damit auch andere Möglichkei­ten der Sanktionierung innerhalb der Gemeinschaft.

Demzufolge ist es ganz einfach notwendig, diese Verfassungsbestimmung zu machen. Dass das natürlich von Ihrer Partei zu ein bisschen einem politischen Hickhack ver­wendet wird – na ja, das ist eben so. (Bundesrätin Mühlwerth: Also Ihre Gewerk­schaftskollegen in Deutschland !) Ja, aber es ist die Kritik meiner Kollegen in Deutsch­land in der Zwischenzeit auch schon etwas anders.

Worum geht es denn? – Es geht ja nicht darum, ob das jetzt in der Verfassung ver­ankert ist, sondern es geht schlichtweg auch darum: Sind die Maßnahmen sozial sym­metrisch? Sind sie ausgewogen? Ist es möglich, weiterhin Konjunkturimpulse zu ge­ben, ja oder nein? Darum geht es. Das ist die Auseinandersetzung, das ist der Punkt. Und dass man es in der Verfassung verankert, ist ganz einfach, glaube ich, zur Legiti­mation, wenn man es ernst meint, kein wirkliches Thema.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.

 


Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Meine Frage bezieht sich natürlich auch auf die Schuldenbremse. – Ich möchte da übrigens dem Kollegen schon widerspre­chen: Es gibt auch einige Wirtschaftswissenschaftler, die eine Schuldenbremse durch­aus als fragwürdig sehen. Ich finde es nur wichtig, das auch zu sagen.

Es gibt natürlich viele Menschen, die jetzt Angst haben. Sie kriegen ja die Diskussion mit. Sie spüren, da ist was im Kommen, da wird massiv eingespart werden, und sie haben natürlich auch ein Interesse daran, den Zeitplan zu kennen, ab wann Ergebnis­se zu erwarten sind, wo eingespart werden soll.

Meine Frage daher an Ihr Ministerium: Wie schaut der Zeitplan aus? Wann kann die Öffentlichkeit erwarten, zu erfahren, wo eingespart wird?

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Bundesregierung hat einen gemeinsamen Zeitplan. Es wird kein Ministerium aus­scheren oder sonst etwas tun, sondern es gibt eine gemeinsame Vorgangsweise. Und es ist, glaube ich, klar, und das ist ja von vielen schon gesagt worden: Es muss ir­gendwann im Jänner – der Jänner hat 31 Kalendertage – schön langsam klar sein. Ob es dann in der ersten Februarwoche ist, sei dahingestellt. Aber es ist vollkommen klar, dass wir nicht Zeit haben bis irgendwann, sondern, wenn man es ernst meint, und wir meinen es ja alle ernst, dann muss das im Jänner/Anfang Februar in irgendeiner Form erledigt sein. Sie wissen, wann die absolut letzte Deadline ist: Das ist die Beschluss­fassung des Bundesfinanzrahmengesetzes für den nächsten Finanzrahmen, denn dort muss das dokumentiert sein.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesrat Klaus Konrad hat gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung sein Einverständnis bekannt gegeben, dass Herr Bundesrat Lam-


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