Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 5 GO-BR die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Es liegt hiezu ein Abänderungsantrag gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates unter Berücksichtigung des zuvor genannten Abänderungsantrages die verfassungsgemäße Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.
Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird (1760/A und 1574 d.B. sowie 8616/BR d.B.)
Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich erteile ihr dieses.
11.30
Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz sieht die Änderung eines Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz vor. Es werden mit diesem Gesetz auch die Verbraucherrichtlinien sowie Richtlinienziele aktualisiert beziehungsweise korrigiert.
Handlungsbedarf besteht bei den Fernmeldebehörden in Europa. Da geht es um dubiose Unternehmen, die laufend die Namen wechseln, um an die Daten unserer Österreicherinnen und Österreicher zu kommen, die dann missbräuchlich verwendet werden können. Hervorheben möchte ich die hervorragende Arbeit des Vereins für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammer, die immer wieder auf die Aufschläge hinwei-
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