BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sehen dürfen, sei der Datenschutz. Jetzt frage ich mich, warum die beiden im Natio­nalrat tätigen Kultursprecherinnen der SPÖ und der ÖVP nicht diesem Datenschutz un­terliegen und sie diesen Bericht sehr wohl bekommen.

Also wir hätten heute einen einstimmigen Beschluss fassen können, aber aus demo­kratiepolitischer Hygiene, sage ich hier ganz klar: So nicht! Würde man die Abgeord­neten ernst nehmen  Mir wäre es ja sowieso am liebsten, es wäre öffentlich, im Inter­net, für jeden sichtbar; aber darüber haben wir schon diskutiert, das brauchen wir heu­te nicht zu wiederholen. Aber nicht einmal den Parlamentarierinnen und Parlamen­tariern, die heute hier abstimmen sollen, diesen Bericht zur Verfügung zu stellen, auf dessen Basis das heute beschlossen wird: So geht das nicht, und deswegen müssen wir heute ablehnen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

14.23


Präsident Gregor Hammerl: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


14.23.13

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ja heute ganz gerne etwas sagen, aber wir haben es schon im Ausschuss diskutiert. Marco, ich halte dich für zu intelligent, ich mag jetzt gar nicht; vielleicht können wir das dann ein­mal unter vier Augen  (Bundesrat Schreuder:  auf der Bühne!) – Nein, nein, nein. (Heiterkeit und Zwischenrufe. – Bundesrat Schreuder: Bitte! Bitte!)

Die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes, die wir im Rahmen dieses Ta­gesordnungspunktes diskutieren, ist in doppelter Hinsicht ein Erfolg für die österreichi­sche Kulturpolitik.

Erstens: Sie unterstreicht die Verantwortung des Bundes für seine Kultureinrichtungen. Zweitens: Sie gewährleistet, dass das Flaggschiff unseres Kulturlebens auch künftig eine führende Rolle im internationalen Vergleich einnimmt.

Zur Verantwortung des Bundes: Bundesministerin Dr. Claudia Schmied hat die Zukunft der Bundestheater nicht nur durch die Erhöhung der Basisabgeltung gesichert, son­dern auch durch die Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen. Zwei Schritte waren dabei wesentlich: eine umfassende wirtschaftliche und rechtliche Evaluierung der Bun­destheater, die sicherstellt, dass die verfügbaren Mittel noch fokussierter für das künst­lerische Programm eingesetzt werden können; eine auf den Ergebnissen dieser Eva­luierung basierende Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes; keine finanziel­len Mehrbelastungen, sondern die verbesserte Nutzung vorhandener Ressourcen.

Wie Bundesministerin Dr. Claudia Schmied bereits mehrfach betont hat, bedeutet Pub­lic Governance nicht nur eine moderne, effektive öffentliche Verwaltung, sondern auch eine klare Festlegung und Abgrenzung der einzelnen Verantwortungsbereiche. Das war eines der wesentlichen Ziele der Gesetzesnovelle, um die Arbeit der Bundesthea­ter auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf hohem Niveau zu gewährleisten und ihre führende Position im internationalen Vergleich abzusichern.

Fünf Zielsetzungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Erstens: eine strikte Aufgaben­verteilung innerhalb der Bundestheatergruppe. Die Kompetenzen der Aufsichtsräte
bei zustimmungspflichtigen Geschäften wurden klargestellt, und damit eine lückenlose Verantwortungskette geschaffen.

Zweitens: Die Abberufungsklausel für Mitglieder des Aufsichtsrates wurde durch eine Anpassung an die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zeitgemäß gestaltet.

Drittens: Das Dirimierungsrecht wurde deutlicher definiert. Gibt es in Angelegenheiten, die von kaufmännischem und künstlerischem Geschäftsführer gemeinsam zu entschei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite