19.33
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt die Gesetzesvorlage, die sich mit dem Energieausweis oder der Verpflichtung der Vorlage eines Energieausweises beschäftigt. Wir haben ein ähnliches Gesetz schon seit 2006. Es besteht in Zukunft die Verpflichtung, bei der Weitergabe von Gebäuden diesen Energieausweis mitzugeben.
Ich glaube, es ist eine gute Information über ein Gebäude, mit welchem Wärmewert der neue Eigentümer zu rechnen hat, weil der Wärmewert letztlich auch über den Energieverbrauch eine Aussage trifft und damit auch der Wert des Gebäudes einen entsprechenden Maßstab erhält. Bei steigenden Energiepreisen ist wahrscheinlich auch der Energieverbrauch eines Gebäudes von Bedeutung.
Ich glaube trotzdem, Herr Kollege Brückl, dass damit ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz geleistet wird, wenn dem neuen Eigentümer bewusst ist, in welchem Umfang er mit Heizkosten rechnen muss, und damit auch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden kann, die Klimaziele zu erreichen.
Gegenüber neuen Maßnahmen gibt es immer Vorurteile, das ist bekannt. Denken wir ein bisschen zurück! Wir haben seit 1969 die §-57-Überprüfung, das sogenannte Pickerl beim Auto. Damals war es auch unverständlich, dass man mit seinem Auto zu einer Überprüfung fahren muss, weil man meinte: Das Auto ist ja eh in Ordnung, das weiß ich doch, das weiß mein Mechaniker, das reicht, da braucht es keine behördliche Überprüfung! Heute wissen wir, dass es gut ist, dass der technische Zustand eines Fahrzeuges laufend kontrolliert wird. Wir kennen anderes von Fahrzeugen aus anderen Staaten, die bei uns unterwegs sind. Mit solchen Fahrzeugen wollten wir auf unseren Straßen allein schon wegen der Verkehrssicherheit nicht unterwegs sein.
Wir sind auch froh darüber, dass hier die Prüfung der Abgaswerte durchgeführt wird, obwohl wir mit der Kennzahl auch nicht wirklich etwas anfangen können, Herr Kollege, aber wir wissen, ob das Auto gute oder schlechte Abgaswerte hat.
Ich glaube, solch ein „Gebäudepickerl“ kann auch ein Beitrag dazu sein, Energieeffizienz und Gebäudewert entsprechend zu bewerten. Daher stimmen wir dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)
19.36
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
19.36
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes ist ja nichts Neues, diese Bestimmung gibt es schon seit geraumer Zeit und ist auch verpflichtend, jedoch hat es bis heute keine Konsequenzen gegeben, wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wurde. Die Praxis hat aber gezeigt, dass bei Fehlen dieses Energieausweises automatisch vereinbart wurde, dass eine dem Baujahr gemäße entsprechende Energieeffizienz vorzuliegen hat.
Theoretisch hätte auch ein Käufer klagen können, falls sich im Nachhinein herausgestellt hätte, dass eine schlechtere Energieeffizienz vorliegt. Um aber einer Klage zu entgehen, haben beide Seiten, sowohl Käufer als auch Verkäufer, auf die Erstellung eines Energieausweises verzichtet.
Durch die neue Richtlinie sollen die schon bisher vorgesehenen Mechanismen zur europaweiten Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgebaut und auch verfeinert werden.
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