BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 15

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Beispiel Musik heruntergeladen?, et cetera. Da ist man dann natürlich sehr schnell bei der Festplatte und sagt, man müsste diese Abgabe auch auf die Festplatte ausweiten und einen bestimmten Betrag auf die Festplatte einheben.

Natürlich stellt sich aber auch darüber hinaus die Frage: Reicht es, einfach nur auf die Festplatte eine Abgabe einzuheben, oder muss man eine weitere Streuung vorneh­men? Das werden wir uns natürlich auch unter Einbeziehung aller Betroffenen genauer ansehen, um, wie gesagt, eine den neuen Gegebenheiten angepasste Fortentwicklung dieser Regelung vorzunehmen.

Aber welchen Vorteil hat das für die Konsumenten? Der Vorteil für die Konsumenten liegt darin, dass eben durch die Leistung dieser Abgabe das private Kopieren abge­golten ist, und darum geht es ja. Man kann dann, wenn man eben diese Abgabe auf die Leerkassette, auf die CD oder vielleicht künftig auf die Festplatte bezahlt, privat ko­pieren, privat herunterladen, und das schafft natürlich auch Rechtssicherheit für die Konsumenten.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Blatnik.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Ministerin! Poštovana gospa minister! Sind Sie auch der Auffassung, dass bei der Ausarbeitung von ACTA die Interessen der Internetnutzer und Internetnutzerinnen im Vergleich zu denen der Verwertungsgesellschaften absolut unzureichend berücksichtigt wurden und deshalb ACTA nicht von Österreich ratifiziert werden soll? (Demonstrativer Beifall bei den Grü­nen.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon gesagt habe, ist es so, dass ACTA nicht über den Rechtsbestand im Bereich des Urheberrechts hi­nausgeht, den wir in Österreich und auch auf europäischer Ebene haben. Das heißt, die Bedeutung, die ACTA hat, ist eigentlich, dass der Rechtsbestand betreffend das Urheberrecht, der Schutz des geistigen Eigentums eben auch auf Entwicklungsländer, auf andere Länder ausgedehnt wird, sodass die Urheber, zum Beispiel Urheber aus Österreich, Kunstschaffende aus Österreich, auch in diesem Land einen Schutz der von ihnen geschaffenen Werke genießen.

Das ist die rechtliche Ebene. Aber natürlich sehe ich auch, dass die ganze Diskussion in Bezug auf ACTA natürlich eine sehr aufgeheizte, teilweise sehr emotionale war. Deshalb begrüße ich es sehr, dass gesagt wurde, dass einmal der Europäische Ge­richtshof prüfen soll, ob ACTA tatsächlich dem europäischen Rechtsbestand entspricht. Ich glaube, das ist sehr gut, um wieder auf eine Ebene zu kommen, wo man weiter über solche Themen diskutieren kann. Es soll jetzt einmal vom Europäischen Gerichts­hof geprüft werden – das begrüße ich sehr. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass be­treffend das Urheberrecht nicht über den österreichischen und europäischen Rechtsbe­stand hinausgegangen wurde.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es wird ja auch in Zukunft vor allem der gewerbsmäßige Missbrauch des Urheberrechtes strafbar sein und verfolgt werden; derzeit ist es ja auch so. Und das Ganze ist ein Teil der Internetkriminalität.

Die Frage lautet: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie in Zusammenarbeit mit der Frau Innenminister zur Bekämpfung der Internetkriminalität?

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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