die ich nun dargestellt habe, sehr weitreichend sind. Er hat sehr wichtige Aufgaben, und ich bin überzeugt davon, dass er auch einen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz leistet.
Präsident Gregor Hammerl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Minister, Sie haben von Fortführungsanträgen gesprochen.
Daher meine Frage: In wie vielen Fällen hat der Rechtsschutzbeauftragte bisher Fortführungsanträge gestellt und vor allem mit welchem Ergebnis?
Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Diese Zahl ist tatsächlich beeindruckend. Aber mit der Möglichkeit, Fortführungsanträge zu stellen, geht natürlich auch eine entsprechende Auslastung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter einher. Das muss man auch sehen. Wenn ich Ihnen jetzt die Zahlen nenne, denken Sie bitte auch immer mit, was das für die Auslastung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Vertreter bedeutet!
Für das Jahr 2011 kann dem Tätigkeitsbericht des Rechtsschutzbeauftragten entnommen werden, dass in insgesamt 3 015 Verfahren Verständigungen im Sinne des § 194 Abs. 3 der Strafprozessordnung eingingen. Das sind Verständigungen von der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. In 477 Fällen war es dem Bericht zufolge für den Rechtsschutzbeauftragten notwendig, Akteneinsicht zu nehmen.
Fortführungsanträge wurden in zehn Fällen gestellt, wovon sechs zu einer Verfahrensfortführung durch die Staatsanwaltschaft selbst führten. In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag dem Gericht vorgelegt, welches die Fortführung anordnete. Zwei weitere Fälle waren zu Jahresende noch nicht entschieden.
Der Rechtsschutzbeauftragte hielt jedoch zusammenfassend auch fest, dass die Prüfung der Einstellungsberichte ein hohes Maß an Engagement und fachlicher Eignung der Staatsanwälte in vielen Fällen nicht geringer sachlicher und rechtlicher Schwierigkeiten ergeben hat.
Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Lampel.
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Bundesministerin, wie wollen Sie sicherstellen, dass künftig bei Sicherheitsgesetzen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Grundrechte in ausreichendem Maße geschützt werden?
Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich bereits gesagt habe, haben wir mit dem Rechtsschutzbeauftragten sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Ich gehe davon aus, dass der von Ihnen angesprochene sehr wichtige Schutz auch wirklich gewährleistet wird.
Präsident Gregor Hammerl: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Im Zuge der Affäre Kampusch gab es ja den Verdacht gegen drei Staatsanwälte wegen Amtsmissbrauchs. Der Rechtsschutzbeauftragte sollte dieses Innsbrucker Verfahren prüfen. Das war im September 2011. Wann ist mit einem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen?
Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesminister, bitte.
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