einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl Strafschärfungen als auch eine Ausweitung des Tatbestands des § 104a StGB vorsieht. So soll die Grundstrafdrohung von drei Jahren auf bis zu fünf Jahre angehoben werden. Bei minderjährigen Opfern soll die Strafdrohung wie derzeit schon bei unmündigen Opfern auf ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden, jedenfalls wenn sogenannte unlautere Mittel angewendet werden. Ein unlauteres Mittel wäre zum Beispiel die Einschüchterung.
Der Tatbestand soll auch dahingehend ausgeweitet werden, dass Menschenhandel zum Zweck der Ausnützung zur Bettelei sowie zur Ausnützung zur Begehung strafbarer Handlungen ausdrücklich als Fälle von Menschenhandel definiert werden. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird auch die Zwangsheirat neu zu regeln sein. Hinsichtlich des eigentlichen Tatbestandes nach der Europaratskonvention besteht zwar kein Umsetzungsbedarf, es muss aber ein neues Vorbereitungsdelikt des Verbringens ins Ausland zum Zweck der Zwangsheirat geschaffen werden, was es naheliegend erscheinen lassen könnte, die Zwangsheirat, wie ohnehin vielfach gefordert, aus dem Tatbestand der schweren Nötigung herauszulösen und gemeinsam mit dem neuen Vorbereitungsdelikt in einem eigenen Tatbestand zu regeln.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Frau Ministerin! Weltweit werden 2,5 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit und Zwangsprostitution angehalten. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen. Sie haben die EU-Richtlinie bereits angesprochen, die neulich erlassen wurde, mit der die Höchststrafe angehoben werden wird. Meine konkrete Frage an Sie: Wann wird diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wir werden diese Richtlinie so rasch wie möglich umsetzen. Ich habe großes Interesse daran, dass wir diese Verschärfungen wirklich rasch vornehmen. Von Ihnen ist ein wichtiger Punkt noch einmal angesprochen worden, den ich auch noch einmal unterstreichen möchte: Sie haben von den vielen Opfern weltweit gesprochen. Das zeigt tatsächlich, dass es sich nicht um ein nationales Phänomen, nicht einmal um ein europäisches Phänomen, sondern um ein wirklich weltweites Phänomen handelt. Umso wichtiger ist es natürlich, dass wir auf europäischer Ebene aber auch auf internationaler Ebene daran arbeiten. Deshalb begrüße ich diese EU-Richtlinie mit den Verschärfungen sehr. Wir werden uns natürlich bemühen, diese EU-Richtlinie sehr rasch umzusetzen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Hensler.
Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Menschenhandel ist ein ganz schlimmes Verbrechen. Und deshalb meine Frage: Wie funktioniert in diesem Bereich die internationale Zusammenarbeit, insbesondere bei Europol?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon gesagt habe, agiert Verbrechen heute immer internationaler, vor allem auch was den Menschenhandel betrifft. Das ist ein Beispiel für international agierendes Verbrechen. Das bedeutet natürlich auch, dass die Strafverfolgungsbehörden international zusammenarbeiten müssen. Wenn jeder für sich in seinen nationalen Grenzen arbeitet, dann werden wir Menschenhandel nie wirksam bekämpfen können. Deshalb bedarf es eben einer
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