BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 36

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einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl Strafschärfungen als auch eine Auswei­tung des Tatbestands des § 104a StGB vorsieht. So soll die Grundstrafdrohung von drei Jahren auf bis zu fünf Jahre angehoben werden. Bei minderjährigen Opfern soll die Strafdrohung wie derzeit schon bei unmündigen Opfern auf ein bis zehn Jahre Frei­heitsstrafe angehoben werden, jedenfalls wenn sogenannte unlautere Mittel ange­wendet werden. Ein unlauteres Mittel wäre zum Beispiel die Einschüchterung.

Der Tatbestand soll auch dahingehend ausgeweitet werden, dass Menschenhandel zum Zweck der Ausnützung zur Bettelei sowie zur Ausnützung zur Begehung straf­barer Handlungen ausdrücklich als Fälle von Menschenhandel definiert werden. (Vize­präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird auch die Zwangs­heirat neu zu regeln sein. Hinsichtlich des eigentlichen Tatbestandes nach der Europa­ratskonvention besteht zwar kein Umsetzungsbedarf, es muss aber ein neues Vorbe­reitungsdelikt des Verbringens ins Ausland zum Zweck der Zwangsheirat geschaffen werden, was es naheliegend erscheinen lassen könnte, die Zwangsheirat, wie ohnehin vielfach gefordert, aus dem Tatbestand der schweren Nötigung herauszulösen und gemeinsam mit dem neuen Vorbereitungsdelikt in einem eigenen Tatbestand zu re­geln.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Frau Ministerin! Weltweit werden 2,5 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit und Zwangsprostitution angehalten. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen. Sie haben die EU-Richtlinie bereits angesprochen, die neulich erlassen wurde, mit der die Höchststrafe angehoben werden wird. Meine kon­krete Frage an Sie: Wann wird diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wir werden diese Richtlinie so rasch wie möglich umsetzen. Ich habe großes Interesse daran, dass wir diese Ver­schärfungen wirklich rasch vornehmen. Von Ihnen ist ein wichtiger Punkt noch einmal angesprochen worden, den ich auch noch einmal unterstreichen möchte: Sie haben von den vielen Opfern weltweit gesprochen. Das zeigt tatsächlich, dass es sich nicht um ein nationales Phänomen, nicht einmal um ein europäisches Phänomen, sondern um ein wirklich weltweites Phänomen handelt. Umso wichtiger ist es natürlich, dass wir auf europäischer Ebene aber auch auf internationaler Ebene daran arbeiten. Deshalb begrüße ich diese EU-Richtlinie mit den Verschärfungen sehr. Wir werden uns natür­lich bemühen, diese EU-Richtlinie sehr rasch umzusetzen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Hensler.

 


Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesmi­nister! Menschenhandel ist ein ganz schlimmes Verbrechen. Und deshalb meine Fra­ge: Wie funktioniert in diesem Bereich die internationale Zusammenarbeit, insbesonde­re bei Europol?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon gesagt habe, agiert Verbrechen heute immer internationaler, vor allem auch was den Menschenhan­del betrifft. Das ist ein Beispiel für international agierendes Verbrechen. Das bedeutet natürlich auch, dass die Strafverfolgungsbehörden international zusammenarbeiten müssen. Wenn jeder für sich in seinen nationalen Grenzen arbeitet, dann werden wir Menschenhandel nie wirksam bekämpfen können. Deshalb bedarf es eben einer


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