BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 37

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engen internationalen Zusammenarbeit, und dazu gibt es Gott sei Dank auch die not­wendigen Mechanismen.

Insbesondere Europol und Eurojust nehmen eine sehr wichtige Rolle bei der Bekämp­fung des Menschenhandels ein. So ist es durch die Koordinierung von Europol im Jahr 2010 zu Verhaftungen von Menschenhändlern in Österreich und Ungarn gekom­men. Das besondere Angebot von Eurojust besteht in der Organisation von Koordinie­rungstreffen und der Hilfestellung im bilateralen und multilateralen Bereich. Zudem richtet Eurojust auf Anfrage auch gemeinsame Ermittlungsteams ein. Diese gemein­samen Ermittlungsteams haben sich natürlich sehr bewährt.

In diesem Bereich geschieht also vieles; die internationale Zusammenarbeit der Straf­verfolgungsbehörden funktioniert sehr gut. Wenn es Möglichkeiten gibt, noch besser zu werden, dann werden wir diese natürlich gerne aufgreifen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Brückl.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesminister! Opfer­schutzorganisationen kritisieren immer wieder, dass die Strafandrohung für Menschen­handel zu gering sei. Sie haben vorhin gesagt, dass der Strafrahmen erhöht wird. Wird auch ein Mindeststrafrahmen festgesetzt werden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Grundstrafdrohung wird eben von drei auf fünf Jahre angehoben, und es wird bei minderjährigen Opfern einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren geben. Das wird vorgesehen werden.

Das Problem ist natürlich immer: Wie wird der Strafrahmen ausgeschöpft? Teilweise stößt es immer wieder auf Verwunderung, wie in Einzelfällen der Strafrahmen ausge­schöpft wird. Es ist jetzt einmal ein wichtiges Signal, dass wir die Strafen erhöhen, und ich gehe davon aus, dass auch die Gerichte natürlich die höheren Strafrahmen ent­sprechend ausnützen werden.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Schreuder.

 


Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Bundesministerin! Eines der gro­ßen Probleme, das wir haben, ist, dass Opfer von Menschenhandel meistens – und insbesondere natürlich Frauen – Angst haben, überhaupt zu den Behörden zu gehen, weil sie ja keinen Aufenthaltstitel haben. In dem Augenblick, in dem sie das melden, sind sie auch schon von Abschiebung bedroht. Viele Länder haben solchen Frauen die Möglichkeit eingeräumt, dass sie, wenn sie Anzeige erstatten, den Menschenhandel melden oder weil sie Opfer geworden sind, einen Aufenthaltstitel bekommen, damit sie davor keine Angst haben müssen. Werden Sie es unterstützen, dass in Österreich auch solche Regelungen kommen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich habe schon angesprochen, dass wir im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels sehr eng mit Innenmi­nisterin Johanna Mikl-Leitner zusammenarbeiten. Das Thema, das Sie angesprochen haben, wäre ein Thema, das ich natürlich mit ihr besprechen muss. Es fällt eigentlich in ihre Zuständigkeit. Ich werde Ihren Vorschlag aber gerne aufgreifen und mit der Innen­ministerin darüber sprechen, ob so etwas angedacht ist, ob sie sich so etwas vorstellen kann und in welchen Grenzen, um den Missbrauch auch zu vermeiden. Ich werde gerne mit der Innenministerin diesbezüglich Gespräche aufnehmen. Vielleicht kommen wir zu einer guten Lösung.

 


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