BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 19

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tungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1465 d.B. und 1832 d.B. sowie 8747/BR d.B. und 8749/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korrup­tionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012) (1950/A, 1478/A und 1833 d.B. sowie 8750/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zu den Punkten 1 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 bis 4 ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um die Berichte.

 


12.37.23

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Ich darf vom Ausschuss für Verfassung und Föderalismus berichten, zuerst über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien, also das Parteien­gesetz 2012.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum zweiten Bericht vom Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Förderungen des Bundes für politische Parteien, also das Parteien-Förderungsgesetz 2012:

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor; ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht vom Ausschuss für Föderalismus und Verfassung ist über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesprä­sidentenwahlgesetz geändert wird.

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor; ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der letzte Bericht vom Ausschuss für Verfassung und Föderalismus ist jener über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezüge­begrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden.

Auch hier liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, und ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke für die Berichte.

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um die Berichte.

12.39.13

 


Berichterstatter Christian Füller: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politi-


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