BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.47.341. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungs­gesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsver­fahrens­gesetzen 2008 geändert werden (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz – FNG) (1803 d.B. und 1889 d.B. sowie 8774/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. Ich bitte um den Bericht.

 


10.47.47

Berichterstatter Kurt Strohmayer-Dangl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bevor ich den Bericht des Innenausschusses bringe, möchte ich mich bei dir, Frau Ministerin, bedanken, dass du für diesen Tagesord­nungspunkt extra deinen, sicher wohlverdienten Urlaub unterbrochen hast und heute mit deiner Anwesenheit hier die Wichtigkeit deines Ressorts darstellst. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich bringe nun den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asyl­gesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufent­halts­gesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


10.49.09

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Laut Statistischem Amt der Europäischen Union, Eurostat, liegt Österreich mit der Zahl der positiv erledigten Asylanträge deutlich über dem EU-Durchschnitt. 30,8 Prozent der Anträge wurden 2011 in Österreich positiv beschieden, der EU-Durchschnitt liegt bei 25,1 Prozent. Im Berufungsverfahren gingen weitere 19 Prozent positiv aus, Österreich liegt damit im vordersten Feld der EU. Insgesamt wurden in Österreich im Vorjahr 14 416 Asylanträge gestellt.

Woher kommen diese Asylanten in unser Land, wo wir doch von sicheren Herkunfts­staaten umgeben sind? – Und da wir inmitten von sicheren Herkunftsstaaten liegen, müssen wir jetzt 194 Behörden zusammenlegen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite