Präsident Edgar Mayer: Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich die Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein.
Ich ersuche nun die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführer Josef Saller: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Präsident Edgar Mayer: Ich begrüße Richard Wilhelm als neues Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte. Alles Gute und viel Erfolg, Herr Kollege! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Wilhelm: Danke!)
Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema
„20 Jahre Bundes-Gleichbehandlungsgesetz –
20 Jahre im Dienst der Gleichstellung“
mit der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, Gabriele Heinisch-Hosek, die ich hiermit auch herzlich in unserer Mitte begrüßen darf. (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt:
Zunächst kommt je eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion zu Wort, dessen Redezeit jeweils mit 10 Minuten beschränkt ist. Sodann folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt eine Rednerin/ein Redner der Bundesräte ohne Fraktionszugehörigkeit und dann je eine Rednerin/ein Redner der Fraktionen mit jeweils 5 Minuten Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kemperle. Ich darf nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit wie vereinbart 10 Minuten nicht überschreiten sollte. – Bitte.
9.06
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich glaube, dass das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – „20 Jahre im Dienst der Gleichstellung“ – letztendlich doch eine Erfolgsgeschichte war und es sicher erwähnenswert ist, welch positive Effekte dieses Gesetz letztendlich nach sich gezogen hat. Tatsache ist aber auch, dass dieses Gesetz notwendig ist, wie wir in der Vergangenheit gesehen haben, und dass wir es in der Zukunft noch brauchen werden.
Etwas verwunderlich, was den geschichtlichen Verlauf betrifft, ist, dass das Gleichbehandlungsgesetz interessanterweise für den Bund später beschlossen wurde als für die Privatwirtschaft. Zumeist ist der Weg gerade bei solchen Gesetzen genau umgekehrt, da sich die positiven Effekte immer zuerst in den Kommunen und auch sonst
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