BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 187

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19.50.00

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! 2001 hat die EU die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung herausgegeben. Wie alle Richtlinien so war auch diese in nationales Recht zu überführen. Für den Verkehr hätte das im Gesetz zur strategischen Prüfung im Verkehrsbereich stattfinden sollen. „Hätte stattfinden sollen“ – das ist der Punkt, auf den ich hinauswill, denn trotz mehrfacher Proteste der Grünen ist die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung nur unvollständig umgesetzt worden. Die Grünen, in diesem Fall meine oberösterreichische Kollegin Gabi Moser, die die strategische Prüfung im Verkehrs­bereich vor allem im Zusammenhang mit der Linzer Westring-Problematik aufgreift, haben daraufhin Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und recht bekommen.

Die Grünen haben von der Kommission recht bekommen. Österreich hat daraufhin ein Mahnschreiben bekommen, und infolgedessen haben wir jetzt diese Gesetzesnovelle vorgelegt bekommen. Wir haben diese Novelle geprüft und sind der Auffassung, dass sie immer noch nicht EU-rechtskonform ist. Wir sind auf einem guten Weg, aber wir glauben, dass diese Novelle in dieser Form nicht wird bestehen können. Wir glauben, dass sie nicht EU-rechtskonform ist, und daher können wir ihr leider auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Beer. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.51.29

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon ausgeführt, wurde 2005 diese EU-Richtlinie in ein Gesetz umgewandelt. Damals waren die Grünen schon dagegen. Wozu dient denn dieses Gesetz eigentlich? – Es geht dabei um die strategische Prüfung für Verkehrsflächen, für Verkehrsstraßen. Es sind also nicht nur für Lkw und Auto befahrbare Straßen gemeint, sondern es sind auch Wasserstraßen gemeint. Das gibt uns eigentlich die Möglichkeit, im Voraus zu prüfen: Welche Belastungen wird es hier geben? Ist es sinnvoll, diese Straßen zu machen? Es ist eine Beteiligung der Bürger vorgesehen, die sechs Wochen Zeit haben, dazu Stellungnahmen abzugeben. Es wurden seit 2005 schon sehr viele Überprüfungen durchgeführt.

Es wurde, wie schon erwähnt, 2013 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es wurde auch begründet, warum dieses Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Die EU hat uns gesagt, wir würden zu wenig Rücksicht auf ihre Richtlinie nehmen und hätten ihre Umsetzung näher zu präzisieren und zu konkretisieren. Daher diese Änderung des Gesetzes, dieser Gesetzesnovelle. Diese Änderung besteht darin – und das muss eigentlich genügen –, dass im SP-V-Gesetz direkt auf die Prüf­kriterien der Richtlinie verwiesen wird. Diese befinden sich im Anhang II, und damit müsste eigentlich dieses Vertragsverletzungsverfahren vom Tisch sein. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.53.36

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen, denn hier geht es ja um geringfügige Änderungen, die betroffen sind. Leider wissen wir aus leidvoller Erfahrung, dass es gerade die Grünen sind, die sehr gerne irgendwelche Formalismen in Verfahren suchen und meistens auch finden – siehe


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