BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 182

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Köberl. Ich bitte um den Bericht.

 


19.08.12

Berichterstatterin Johanna Köberl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Ge­setz 1996 geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke, Frau Bundesrätin für den Bericht.

Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


19.09.23

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rund 70 Prozent der Schülerbeförderung findet im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs statt, also in Pkws und Kleinbussen. In Summe werden fast 2 Millionen Kilometer Woche für Woche zurückgelegt, um Schülerinnen und Schüler in ihre Schulen zu bringen. Nur 30 Prozent davon erfolgt in großen Bus­sen. Es ereignen sich Gott sei Dank nur 25 Unfälle im Jahr, obwohl das auch tragisch genug ist.

Mit dieser Novelle wollen wir in erster Linie die großen Kapazitätsprobleme im länd­lichen Bereich beseitigen. Bis dato gibt es das Problem, dass Schülerbeförderungen nicht im Rahmen des Taxigewerbes erbracht werden können. Besonders im ländlichen Raum kommt es daher immer wieder zu Kapazitätsproblemen.

Wurde der Schülertransport im Rahmen eines Beförderungsvertrages zwischen dem zuständigen Finanzamt und einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen finanziert, konnte er nicht im Rahmen des Taxigewerbes erfolgen. Aus diesem Grund wird nun die Definition des Taxigewerbes im Gelegenheits-Verkehrsgesetz um die Durchführung von Schülertransporten aufgrund besonderer Aufträge erweitert.

Aber nicht nur Schülerinnen und Schüler sind von diesem Problem betroffen, sondern auch ältere und gebrechliche Menschen. Beförderungsleistungen für Untersuchungen im Krankenhaus auf Kosten der Krankenkasse – im ländlichen Bereich sind das nicht wenige Kilometer, weil die Versorgung durch die Spitäler nicht so sehr gegeben ist – können in Zukunft in bestimmten Fällen von einem Taxi durchgeführt werden.

Diese Novelle hat aber nicht nur eine Verbesserung der Beförderungsrichtlinien zum Gegenstand, sondern es soll damit auch die Sicherheit erhöht werden. Bis jetzt gilt für das Lenken von Kleinbussen und Personenkraftwagen bei Schülertransporten eine Promillegrenze von 0,5 Promille. In Zukunft wird diese Promillegrenze an das Niveau der Vorgabe für Buslenker angepasst, und dort gilt eine Grenze von 0,1 Promille.

 


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