BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 58

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muss. Und da sind wir bei einem Problem, wo ich wirklich sagen muss, dass natürlich die Strafvollzugsdirektion, sozusagen als ausgelagerte Institution etwas weiter weg vom Bundesministerium, etwas Eigenständiges ist. Es mag in der Vergangenheit auch der Gedanke eine Rolle gespielt haben, mit Strafvollzug sollte man sich nicht zu sehr beschäftigen müssen, denn da kann immer etwas passieren, das ist eine Frage der politischen Verantwortung und was auch immer. – Ich sage Ihnen ganz offen: Ich will diese Verantwortung wahrnehmen, weil ich glaube zu wissen, was dort notwendig ist und was man dort an Maßnahmen setzen muss, um ihn zu reformieren, um ihn in Österreich sozusagen flächendeckend auch wirklich auf ein Niveau zu heben, das wir einfach brauchen und zu dem wir auch international verpflichtet sind.

Ich sage bei der Gelegenheit gleich, ich sage bewusst immer „flächendeckend“, weil wir viele Bereiche im Strafvollzug haben, wo wirklich hervorragende Arbeit geleistet wird, wo es bestens funktioniert. Wir haben höchst unterschiedliche Niveaus in dem Bereich, und daher müssen wir dafür sorgen, dass alle das höchstmögliche Niveau erreichen. Das ist genau der Reformansatz, und die Schritte müssen wir gehen.

Um das wirklich tun zu können – und um das effizient tun zu können und rasch umsetzen zu können –, braucht es eine entsprechende Verwaltungsstruktur. Daher habe ich mir eigentlich gleich einmal zu Beginn der näheren Beschäftigung mit dem Problem angeschaut: Seit wann gibt es diese Vollzugsdirektion? Wann und unter welchen Voraussetzungen wurde sie eingerichtet? Wie könnte man da einfach straffere Strukturen schaffen, die es mir tatsächlich ermöglichen, diese Verantwortung auch wirklich wahrzunehmen?

Daher bin ich überzeugt davon, dass wir mit der Einrichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug nach dem Muster der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit – das ist ja nichts Neues, was wir da erfinden – einfach sicherstellen können, dass man da auch rascher die Verantwortung wahrnehmen kann, auch rascher und effizienter dafür sorgen kann, dass einfach die notwendigen Veränderungen herbeigeführt werden. Das ist der Grund.

Wir haben die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schon weitgehend ausge­arbeitet, und diese neue Behördenstruktur, die wir hier haben wollen, wird noch heuer, so hoffe ich, auch umsetzbar sein. Noch einmal: Im Prinzip werden die Personen, die jetzt im Bereich der Strafvollzugsdirektion tätig sind, dann im Bereich dieser General­direktion tätig sein, aber natürlich wird es eine straffere Behördenstruktur sein.

Ich bin fest überzeugt davon, dass wir das einfach brauchen. Das ist ein notwendiger Teil der Gesamtreform des Strafvollzugs, und daher wird es dazu kommen, mit Datum des Inkrafttretens aus heutiger Sicht – ich hoffe, dass das auch möglich sein wird; ich kann es nur hoffen –: 1. Juli nächsten Jahres. Ja, das ist richtig.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Minister, sind Sie von der Idee, im derzeitigen Polizeianhaltezentrum Wien-Hernals ein Jugendgefängnis zu er­rich­ten, abgekommen?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ja, davon musste ich abkom­men, aber auch da sage ich gleich dazu, warum und wieso. Ich hatte im Zusam­menhang mit den Reformüberlegungen im Themenbereich Jugendstrafvollzug und Untersuchungshaft für Jugendliche als Kenner der örtlichen Liegenschaften dort und


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