BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 72

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Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 9 und 10 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden daher so vorgehen.

12.46.301. Punkt

Wahl einer/eines Ordnerin/Ordners für den Rest des 2. Halbjahres 2014

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt.

Wir treten in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des Ordners.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Herrn Bundesrat Gerd Krusche für den Rest des 2. Halbjahres 2014 zum Ordner zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage nun den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Ich nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

12.47.092. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmens­gesetz­buch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG) (270 d.B. und 297 d.B. sowie 9241/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. Ich bitte um den Bericht.

 


12.47.34

Berichterstatterin Brigitte Bierbauer-Hartinger: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Wertes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der gegenständliche Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher verzichte ich auf seine Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.

 


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