BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 120

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tes gesichert ist. FATCA zeichnet hier den richtigen Weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Füller.)

15.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


15.50.24

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt hier nicht darum, dass irgendjemand gegen Steuerbetrugsbekämpfung auftreten würde. Da gibt es ja allseits das Bekennt­nis, dass wir natürlich dafür sind, auch wenn es sich um amerikanische Staatsbürger handelt, die hier bei uns ihr Geld unterbringen oder hier investiert haben. Folgende Frage stellt sich für uns: Warum hat Österreich die Entscheidung für das Modell 2 getroffen und nicht für das Modell 1? Für das Modell 1 haben sich immerhin 39 von 44 Staaten entschieden, und Modell 1 wäre auch wenigstens einigermaßen reziprok. Es würde also auch Österreich gestatten, unsere Steuerflüchtigen zu verfolgen.

Außerdem wird es uns ja ohnehin nicht erspart werden, diesen Weg des Modells 1 zu gehen. Das heißt, es ist eigentlich nur eine kurze Frist, die uns für die Entscheidung für Modell 2 gewährt wird. Ist es wirklich der Grund, dass sich dann sämtliche wackeren Verteidiger unseres Bankgeheimnisses, das – wie Kollegin Mühlwerth ja ausgeführt hat – eigentlich ohnehin nicht mehr existiert, mit großen Schrammen geschlagen geben werden und sagen können, wir haben es versucht?

Aber inzwischen nimmt Österreich den Nachteil für die eigenen Finanzbehörden in Kauf, die Steuerflüchtlinge nicht verfolgen zu können. Das Bankgeheimnis ist ja nicht nur für US-Bürger aufgehoben, sondern für alle EU-Bürger, weil laut EU-Diskrimi­nierungsverbot kein Mitgliedstaat einem Nichtmitglied mehr Rechte einräumen darf. Das heißt also, diese Rechte, die wir der USA gewähren, gewähren wir damit natürlich automatisch auch den anderen EU-Staaten. Das heißt, EU- und USA-Finanzbehörden dürfen die Kontodaten von Österreichern abfragen und können sie auch dingfest machen – wenn auch nicht so einfach –, wenn sie den Verdacht haben, dass diese als Strohmänner für eigene Steuerpflichtige tätig sind, aber das österreichische Finanzamt darf das nicht.

Wir glauben, dass Österreich sich mit dieser Regelung schwächer macht, als es ist. Das gilt eigentlich auch für die EU insgesamt gegenüber Amerika. Ich glaube, es wäre durchaus möglich, hier selbstbewusster und klarer mit den USA zu kooperieren und den USA auch in vielen dieser Bereiche entgegenzutreten.

Die Anwendung von FATCA in Österreich kann im Extremfall dazu führen, dass alle EU- und USA-Finanzbehörden Kontodaten von Österreichern abfragen dürfen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese als Strohmänner für die eigenen Steuerpflichtigen tätig sind – einzig das österreichische Finanzamt darf das nicht. Und das kann es wirklich nicht sein! Deshalb werden wir diesem Abkommen mit dem Modell 2 auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


15.53.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA, ist die gesetzliche Grundlage in den USA, um Abkommen im Kampf gegen Steuerbetrug bei internationalen Sachverhalten


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