BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 58

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Der von der Bundesrätin Mühlwerth, Kollegin­nen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Umsetzung des Kran­kenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Bundesrat Todt: Kann der Antrag auch verteilt werden?) – Der Antrags­text ist vorgelesen worden!

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


10.59.25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf heute die Frau Gesundheitsministerin hier im Bundesrat vertreten. Ich hoffe, ich stimme mit Ihnen überein, dass wir ihr gemeinsam alles Gute für ihren Heilungsprozess wünschen; er verläuft ganz gut. (Allgemeiner Beifall.)

Ich danke einmal grundsätzlich für die Einstimmigkeit.

Frau Bundesrätin Mühlwerth, ich weiß, dass wir eine Debatte, die im Plenum des Na­tionalrats stattgefunden hat, natürlich im Bundesrat weiterführen müssen – das ist ja gar keine Frage –, aber ich darf dennoch auch hier kurz das sagen, was ich im Plenum des Nationalrates gesagt habe.

Sie wissen ja ganz genau, es waren sämtliche Bundesländer bei diesen Verhandlun­gen dabei, es waren sämtliche Universitätskliniken bei diesen Verhandlungen dabei. Aufgrund meiner Vergangenheit waren sogar auch die Betriebsräte der Universitätskli­niken dabei. Es war die Ärztekammer dabei, es waren die zuständigen Gewerkschaf­ten dabei. Es war mehr oder weniger eine Riesenrunde, mit der wir begonnen haben und auch dann die Verhandlungen beendet haben, weil ich ja alle mit einbeziehen musste – nicht nur wollte, sondern musste.

Sie wissen auch, dass in diesem Ärztearbeitszeitgesetz eine Übergangsbestimmung enthalten ist, die lautet, dass sich bis 2017 überhaupt nichts verändern müsste, son­dern das normale System weiterläuft und dann in die Zukunft gerichtet ab 2021 die vollständige Umsetzung erfolgt.

Was ist aber passiert? – Es ist etwas passiert, was in einer Dynamik einer Gesellschaft nun einmal so ist: Es hat ein Bundesland sofort über ein neues Schema verhandelt, weil dieses eine Bundesland aus vielen Gründen gar nicht anders konnte. Das ist das Bundesland Steiermark. Das Bundesland Steiermark hat als allererstes Bundesland ein neues Gehaltsschema beschlossen.

Da nun aber das Bundesland Steiermark kein isolierter Teil der Gesamtrepublik ist (Bun­desrat Günther Köberl: Manchmal schon, aber !) – nein, in dem Fall nicht –, sondern ein Teil der Republik, ein Teil des Gesamten, hat das natürlich dazu geführt, dass sämt­liche Bundesländer, die Ärztekammern dieser Bundesländer begonnen haben zu sa­gen: Wenn die das schon machen, dann machen wir weiter.

Es gibt ein Bundesland, von dem Sie bei all den Verhandlungen nie gehört haben. Wa­rum? – Weil dieses Bundesland, nämlich Niederösterreich, vor zwei Jahren schon die Umstellung vorgenommen und dort ein neues Schema eingeführt hat. Und seit zwei Jahren – ich glaube, es war sogar 2012, 2012/2013 – ist das in Niederösterreich in der Umsetzung.

Und dann gibt es noch ein Bundesland, von dem Sie überhaupt noch nie gehört haben bei dieser Debatte, das ist das Bundesland Vorarlberg, weil das Bundesland Vorarlberg eine Spezialsituation hat, die dort so ist, wie sie ist, nämlich dass jeder, der mit dem Auto 10 Minuten weiterfährt, um 4 000 € mehr bekommt, nämlich wenn er in der Schweiz einen Arbeitsplatz bekommt. Demzufolge hat das Bundesland Vorarlberg im­mer schon ein anderes Schema im Gesundheitswesen führen müssen, nicht nur bei


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