Im Sinne einer Modernisierung, wie es auch mein Kollege Todt gesagt hat, im Sinne einer Transparenz, die vor allem beim Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet sein sollte: Vielleicht sind wir jetzt mit diesem Gesetz die Ersten, die auch dafür sorgen, dass der Nationalrat endlich die Amtsverschwiegenheit abschafft. Es wird ja auch Zeit. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.49
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Art. 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag 215/A-BR/2015 ist somit angenommen.
38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-553-BR/2015 d.B. sowie 9469/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. – Bitte.
Berichterstatter Martin Weber: Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte aus dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates. Der uns vorliegende 38. Bericht der Volksanwaltschaft gibt über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in der Zeit von 1. Jänner bis 31. Dezember 2014 Aufschluss und wird erstmals in zwei getrennten Bänden vorgelegt.
Der Ausschuss stellt daher den Antrag, diesen uns vorliegenden 38. Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke recht herzlich für den Bericht. Ich habe gehört, dass die Volksanwälte schon da sind; wir warten noch, bis sie hereinkommen, bevor wir mit der Debatte beginnen. (Die Volksanwälte betreten den Sitzungssaal und nehmen auf der Regierungsbank Platz.)
Wir begrüßen die Volksanwälte recht herzlich bei uns im Bundesrat!
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte.
11.51
Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin und Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war mir wichtig, auch heuer zu diesem Bericht eine Rede zu halten, weil mir der Bericht der Volksanwaltschaft immer ein sehr besonderes Anliegen ist.
Zum ersten Mal ist dieser Bericht in zwei Teile geteilt: Im ersten Teil geht es um die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und im zweiten um die präventive Menschenrechtskontrolle. All jene hier, die sich mit diesem Bericht genauer auseinandergesetzt haben, haben sicher festgestellt, wie umfangreich dieser ist: der erste Band mit 200 Seiten, der zweite mit knapp 160 Seiten – ein umfangreiches Werk, das für mich
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