BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 26

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eingangs schon erwähnt, wenn im europäischen Gesamtkontext – ich will das jetzt nicht alles wiederholen – Lösungsansätze nicht gegeben sind. Wir haben im euro­päischen Gesamtkontext sehr viel geleistet, und zwar mehr geleistet als die meisten anderen europäischen Staaten. Wir werden, wenn Menschen anlässlich der Grenz­kontrolle in Österreich aufgegriffen werden und wir die rein fremdenpolizeiliche Mög­lich­keit hätten, eine Zurückweisung, eine Zurückschiebung vorzunehmen, diese Zurückweisung und diese Zurückschiebung auch dann vornehmen, wenn ein Asyl­antrag gestellt wird, aber aufgrund der Menschenrechtskonvention nach einem gewissen Maß an Vorprüfung. Das wurde gestern ganz klar auch dokumentiert: Artikel 2, 3, 8, Familienzusammengehörigkeit et cetera. Sie kennen diese Themen.

Aber die Zurückweisung – und das war, glaube ich, auch Ihre Frage – und Zurück­schiebung sind ganz klar nur in einen Nachbarstaat Österreichs zulässig, eine Zurückweisung anlässlich der Grenzkontrolle ohnehin nur in einen Nachbarstaat und eine Zurückschiebung in einen europäischen Staat, mit dem ein entsprechendes Zurückschiebungsabkommen besteht und umgesetzt werden kann. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

10.19


Präsident Josef Saller: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

10.19.43Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Josef Saller: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2882/AB verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenogra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Inhalt:

(Anfragebeantwortung siehe S. 6)

*****

10.20.10 Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Josef Saller: Eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling von 31. März bis 2. April 2016 in Russland. Er hat für den 31. März den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz und für den 1. und 2. April 2016 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter mit seiner Vertretung beauftragt.

10.20.35*****

Eingelangt ist weiters das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungs­politik 2016 bis 2018, das dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zugewiesen wurde.

Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte sowie jener Entschließungs­­antrag 218/A(E)-BR/2016, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.

 


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