BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 17

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Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Frau Minister, Sie wissen ja auch, dass es natürlich unzählige Fragen gibt, wenn etwas Neues auf den Tisch gelegt wird. Auch ich hätte eine Menge Fragen – die den Rahmen dieser Fragestunde übersteigen –, eine davon betrifft nach wie vor das Thema Schulpartnerschaft.

Ihrem Vortrag im Ministerrat entnehme ich Folgendes – ich lese das jetzt vor –: „Auf Klassenebene bekommt nun auch die AHS Unterstufe die Möglichkeit der schulpart­nerschaftlichen Mitbestimmung. Auf Ebene der Schulcluster wird ein Schulpartnerbeirat (Schulclusterbeirat) mit beratender Funktion der Schulclusterleitung geschaffen.“

Können Sie näher erklären, was ich mir darunter vorstellen kann?

 


Präsident Mario Lindner: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: In der AHS-Unter­stufe ist das bis dato in der Tat nicht implementiert. Das ist die einzige Ausnahme, bei der die Schulpartner nicht einbezogen werden, das heißt, da soll nachgezogen werden. Wenn wir im Sinne von Clustern neue Strukturen schaffen, braucht es natürlich auch auf der Clusterebene ein Beratungsgremium, in das Schulpartner und weitere Partner eingebunden werden können. Das setzt sich dann auch zu den Behörden, Landes­behörden und dann auch zum Bund fort. Es soll also wirklich eine konsequente Einbindung der Schulpartner auf allen Stufen gewährleistet werden, deshalb auch die Neuschaffung des Clusterbeirats. (Bundesrätin Mühlwerth: Was bedeutet das mit der AHS? Das gibt es ja jetzt auch schon!) – Nur in der Unterstufe der AHS ist das nicht der Fall, sondern dort ist es freiwillig.

 


Präsident Mario Lindner: Zu einer weiteren Zusatzfrage zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hackl. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Frau Bundesministerin! Sie haben in der Beantwortung der ersten Frage bereits ausgesagt, dass ein Schuldirektor gut beraten ist, sich mit den Schulpartnern in wichtigen Fragen abzusprechen. Jetzt ist meine Frage: Ist es für Sie konkret vorstellbar, im Rahmen der legistischen Umsetzung der neuen Eröffnungs- und Teilungszahlenregelung eine Verpflichtung für den Direktor vorzusehen, vor seinen Entscheidungen im Schulgemeinschaftsausschuss eine Meinungsbildung durchzuführen?

 


Präsident Mario Lindner: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Dass der Cluster­leiter, der Direktor, mit den Schulpartnern darüber spricht, ist – beziehungsweise wäre meiner Ansicht nach – naheliegend. Dass er am Ende des Tages mit dem Kollegium entscheidet, wie er Pädagogik neu gestaltet – er oder sie und das Team haben auch gelernt, wie das zu gestalten ist –, das meine ich schon auch. Also Partner in all die schulischen Aspekte einzubeziehen, das ist überhaupt keine Frage, darum geht es gar nicht, das soll auch weiter so gesichert sein, aber die Entscheidung über klare Teilungs- und Klassenzahlen muss in der Verantwortung des Direktors, der Direktorin und des Kollegiums liegen, denn sie tragen die Verantwortung und sie müssen dann auch die Konsequenzen tragen.

 


Präsident Mario Lindner: Zu einer weiteren Zusatzfrage zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): In dieser Hauptfrage der Frei­heitlichen geht es ja eigentlich um die KlassenschülerInnenhöchstzahl, die angeblich aufgehoben werden soll. Jetzt wissen wir ja, dass diese KlassenschülerInnen­höchstzahl gesetzlich vorgegeben ist: Ich würde Sie ersuchen, ein bisschen näher zu


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