Feld, in diesem Deliktsbereich ermöglichen. Und auch das, glaube ich, kommt ja schon zum Tragen.
Im Übrigen bin ich gerade bei diesem Themenbereich wirklich in enger Abstimmung mit Frau Staatssekretärin Muna Duzdar. Wir haben da einiges an gemeinsamen Aktivitäten vor. Ich unterstütze auch alles, was sie bisher in diesem Bereich getan hat. Das ist sehr gut und sehr sinnvoll. Auch die Meldestelle und die Informationskampagne auf der Homepage des BKA sind sehr sinnvoll. Vor allem hat letztlich auch aufgrund ihrer Initiative etwas stattgefunden, was mir sehr gut gefällt, nämlich dass wir fünf zusätzliche Planstellen, jedenfalls einmal vom Bundeskanzleramt, speziell für die Bekämpfung dieser Delikte bekommen haben. Und das fügt sich jetzt sehr gut mit den Regelungen, die wir im organisatorischen Bereich getroffen haben. Jetzt haben wir durchaus die Möglichkeit, Sondereinheiten bei den größeren Staatsanwaltschaften zu schaffen. Wir werden fünf weitere Planstellen bekommen, die wir da einsetzen wollen. Ich denke, wir sind in der Bekämpfung dieser Delikte gut aufgestellt – alle Statistiken zeigen das ja auch.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Kurz.
Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Herr Minister, Sie wissen, zu unserem großen Bedauern ist ja der Rechtsextremismusbericht der Bundesregierung unter der damaligen schwarz-blauen Regierung abgeschafft worden, den gibt es nicht mehr. Wie stehen Sie zu einer Wiedereinführung? (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Stögmüller.)
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich kann dazu nur sagen: Das ist ja nicht allein in meiner Ingerenz. Ich kann nur sagen, dass wir natürlich – und dafür ist gerade mein Haus bekannt – gerade bei parlamentarischen Anfragen besonders intensiv alle Daten und Fakten liefern, weil mir das auch wichtig ist. Also: Ich glaube nicht, dass es irgendwelche Daten und Fakten gibt, die nicht publik werden, auch in diesem Bereich – das glaube ich nicht –, denn dazu sind der Fleiß der Abgeordneten und Bundesräte in Bezug auf parlamentarische Anfragen und die Mühe, die wir mit deren Beantwortung haben, viel zu groß.
Ich weiß daher, dass da eigentlich alles an Daten und Fakten, was sinnvoll und notwendig ist, öffentlich ist, und weiß nicht, ob es jetzt zusätzlichen Informationswert hätte, diesbezüglich auch noch einen eigenen Bericht der Regierung zu initiieren. An mir würde es nicht scheitern, aber ich habe mit den Anfragebeantwortungen, die mir wichtig und auch persönlich wirklich ein Anliegen sind, alle Hände voll zu tun. Deshalb geht da auch nichts hinaus, ohne dass ich das nicht selbst noch angeschaut und allenfalls ergänzt habe. Mir fällt auf, dass es gerade zu diesem Themenfeld sehr viele Anfragen und daher auch entsprechend viele Beantwortungen gibt. Ich glaube, sagen zu dürfen, soweit ich das überblicken kann, bleibt gerade in diesem Themenbereich von unserer Seite nichts an Informationen oder Fragen offen; und ich denke, das gilt auch heute.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Köck zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie viele rechtskräftige Verurteilungen gab es in diesem Deliktsbereich in den letzten Jahren?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Dazu gibt es eine Statistik, auf die ich mich beziehen kann – es dauert ein bisschen, aber ich möchte es Ihnen möglichst genau sagen –: Nach dem Tatbestand der Verhetzung gab es im
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