BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 63

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Reiter;

Saller, Schennach, Schödinger, Schreyer, Seeber, Stöckl-Wolkerstorfer, Stögmüller;

Tiefnig, Todt;

Weber, Winkler;

Zelina, Zwazl.

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12.15.244. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Hei­men (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz ge­ändert wird (2155/A und 1645 d.B. sowie 9799/BR d.B.)

5. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Kinderheimen (222/A(E)-BR/2016 sowie 9811/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin zu Punkt 4 ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Be­richt.

 


12.15.57

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich stelle daher gleich den Antrag.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich bitte Frau Bundesrätin Mühlwerth um den Bericht zu Punkt 5.

 


12.16.34

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim eigenen Entschließungsantrag ist es ja nicht so leicht wie bei der Kollegin, die sagen kann, der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor und wurde angenommen.

Der Entschließungsantrag liegt Ihnen auch vor und liegt auch schon länger im Aus­schuss, weil er doch mehrmals vertagt worden ist. Er wurde eingebracht, bevor das Ge­setz kam. Es ist gut, dass dieses Gesetz gekommen ist, wiewohl wir in unserem Antrag noch ein bisschen weiter gegangen wären. Daher steht der Entschließungsantrag heu­te als Punkt 5 mit in Verhandlung, wobei ich hoffe, dass er eine Mehrheit finden wird, weil er über das Gesetz hinausgeht, denn diese Geschichte kann damit noch nicht zu Ende sein. (Beifall bei der FPÖ.) – Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumenten-


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