BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 103

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änderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (1609 d.B. und 1619 d.B. sowie 9802/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um den Bericht.

 


14.59.45

Berichterstatter Peter Heger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kol­legInnen des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses; dieser liegt in schriftlicher Form vor.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat das Ziel, mehr Transparenz und Amts­hilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches nach dem OECD-Standard sowie Amts­hilfe auf dem Gebiet der Vollstreckung von Steuern in der steuerlichen Zusammenar­beit mit Indien zu schaffen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzesergän­zend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder ge­regelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG erforderlich.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.01.13

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Geschätzte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Indien ist eines jener Länder, das weltweit das stärkste Wirtschaftswachstum hat. Gestern konnte man in den Medien in Deutsch­land verfolgen: Präsident Modi war bei Angela Merkel und hat ein großes wirtschaftli­ches Geschäft abgeschlossen. Deutschland hat großes Interesse an Indien.

So ist es auch für Österreich wichtig, im steuerlichen Bereich mit Indien entsprechende Abkommen zu schließen. Mit diesem Vertrag und mit dieser Vertragsänderung wird ei­ne Verbesserung der steuerlichen Begutachtung von indischen Investitionen, aber auch von Einkommen ermöglicht, und dementsprechend wird es erschwert, den Fiskus zu um­gehen. Somit hat Österreich die Möglichkeit, auf steuerliche Maßnahmen in Indien zuzu­greifen, was vielleicht in der Vergangenheit nicht so einfach gewesen wäre. Zum Bei­spiel können jetzt Betriebsprüfungen, wenn sie als notwendig empfunden werden, auch im Ausland stattfinden. Somit hat unser Finanzministerium die Möglichkeit, dies geltend zu machen.

Wir erfüllen damit, entsprechend einem Revisionsprotokoll, das Österreich ja vorbildlich unterzeichnet hat und das für uns auch gilt, auch OECD-Standards.

Wir, die ÖVP-Fraktion, stimmen diesem Abkommen natürlich zu und wünschen uns auch, dass in Zukunft sachgerechte Abkommen mit anderen Ländern zustande kommen, denn in einer global vernetzten Wirtschaft wird es auch immer wichtiger sein, dass die Steu­erabkommen und die Steuerflüsse so transparent sind, dass sie auch den Ländern zu­geordnet werden können, denen sie zugeordnet werden müssen.

 


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